Wobei hilft eine Friedensrichterin?

Seit sechs Jahren schlichtet Sabine Zimmermann Streitigkeiten

Veröffentlicht am Mittwoch, 13. März 2019

Muss man bei Nachbarschaftsstreitigkeiten gleich zum Anwalt gehen? Man könnte auch erst den Friedensrichter oder die Friedensrichterin des Stadtbezirks aufsuchen. Sabine Zimmermann hat es sich zur Aufgabe gemacht, zwischen Streithähnen zu vermitteln.

Friedensrichterin Sabina Zimmermann (l.) und ihre Protokollantin Brigitte Bock. Foto: Trache

Friedensrichterin Sabina Zimmermann (l.) und ihre Protokollantin Brigitte Bock.

Foto: Trache

Das Amt des Friedens­richters gehört zur sächsi­schen Rechts­tradition und reicht bis in das 19. Jahrhundert zurück. »Der Begriff ist etwas irreführend«, erläutert Sabina Zimmermann, seit sechs Jahren ehren­amt­liche Friedens­rich­terin im Stadt­bezirk Leuben. »Wir richten nicht und fällen keine Urteile. Wir versuchen, zwischen den Streit­par­teien zu schlichten und den sozialen Frieden wieder­her­zu­stellen. Gelingt das nicht, haben die Betref­fenden immer noch die Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen.« Ehe es zu einer Schlich­tungs­ver­handlung kommt, können die Bürger, in erster Linie bei Nachbar­schafts­strei­tig­keiten, zu einem unver­bind­lichen und kosten­losen Beratungs­ge­spräch bei Sabina Zimmermann und ihrer ebenfalls ehren­amtlich tätigen Proto­kol­lantin Brigitte Bock jeden zweiten Dienstag im Monat von 16.30 bis 18 Uhr im Rathaus Leuben, mit und ohne Voranmeldung, vorbei­kommen.

Streit unter Nachbarn

Nichts für Frieden­richter sind dagegen Familien- und Arbeits­rechts­an­ge­le­gen­heiten sowie Belange des öffent­lichen Rechts. Brigitte Bock ist seit zweieinhalb Jahren Proto­kol­lantin. »Wir sind Rentner und wollten uns weiter in die Gesell­schaft einbringen«, erzählt sie. Beide bewarben sich auf eine Annonce in einer Zeitung. Zunächst mussten sie sich im Stadt­be­zirks­beirat vorstellen. Letztlich wählt der Stadtrat die Friedens­richter und Proto­kol­lanten für jeden Stadt­bezirk, die dann vom Amtsge­richt berufen werden. Neben einer mehrtä­gigen Grund­la­gen­schulung bekommen die Friedens­richter regel­mäßig Fortbil­dungen zu Themen wie Nachbar­recht oder Mediation angeboten. Drei bis vier Schlich­tungs­ver­hand­lungen pro Jahr führen beide in Leuben durch. »Wir würden gern mehr Menschen beraten«, sagen die engagierten Frauen überein­stimmend. »Nachbar­schafts­strei­tig­keiten wie Lärmbe­läs­tigung oder auch Geldfor­de­rungen können bei Friedens­richtern bedeutend kosten­güns­tiger und schneller geregelt werden als bei einer Gerichts­ver­handlung«, so Sabina Zimmermann. Oft helfen bereits die sogenannten »Tür- und Angel-Gespräche« weiter. »Meist kommen ältere Menschen zu uns, die dankbar sind, dass wir ihnen zuhören und Hinweise geben oder die Meinung eines Außen­ste­henden brauchen.« Sabina Zimmermann versucht, bei den Ratsu­chenden zunächst zu erfahren, was sie bereits unter­nommen haben, um die Strei­tigkeit aus der Welt zu schaffen. Sie gibt ihnen Tipps, wie sie noch auf den Nachbarn zugehen könnten. Dabei hilft sie vorur­teilsfrei und mit gesundem Menschen­ver­stand. Wenn alles keinen Erfolg hat, kann der Ratsu­chende einen Antrag auf Schlich­tungs­ver­handlung stellen.

»Im Ergebnis solch einer Verhandlung wäre es schön, wenn eine schrift­liche Verein­barung zustande kommt, die von beiden Seiten unter­schrieben wird«, so Sabina Zimmermann. Manche seien sich nicht einig geworden, andere hätten sich sogar die Hand geben. »Es ist immer ein freudiges Gefühl, wenn wir eine Verhandlung erfolg­reich abschließen können«, so Brigitte Bock.

Claudia Trache

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