Wobei hilft eine Friedensrichterin?
Seit sechs Jahren schlichtet Sabine Zimmermann Streitigkeiten
Veröffentlicht am Mittwoch, 13. März 2019
Muss man bei Nachbarschaftsstreitigkeiten gleich zum Anwalt gehen? Man könnte auch erst den Friedensrichter oder die Friedensrichterin des Stadtbezirks aufsuchen. Sabine Zimmermann hat es sich zur Aufgabe gemacht, zwischen Streithähnen zu vermitteln.
Das Amt des Friedensrichters gehört zur sächsischen Rechtstradition und reicht bis in das 19. Jahrhundert zurück. »Der Begriff ist etwas irreführend«, erläutert Sabina Zimmermann, seit sechs Jahren ehrenamtliche Friedensrichterin im Stadtbezirk Leuben. »Wir richten nicht und fällen keine Urteile. Wir versuchen, zwischen den Streitparteien zu schlichten und den sozialen Frieden wiederherzustellen. Gelingt das nicht, haben die Betreffenden immer noch die Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen.« Ehe es zu einer Schlichtungsverhandlung kommt, können die Bürger, in erster Linie bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch bei Sabina Zimmermann und ihrer ebenfalls ehrenamtlich tätigen Protokollantin Brigitte Bock jeden zweiten Dienstag im Monat von 16.30 bis 18 Uhr im Rathaus Leuben, mit und ohne Voranmeldung, vorbeikommen.
Streit unter Nachbarn
Nichts für Friedenrichter sind dagegen Familien- und Arbeitsrechtsangelegenheiten sowie Belange des öffentlichen Rechts. Brigitte Bock ist seit zweieinhalb Jahren Protokollantin. »Wir sind Rentner und wollten uns weiter in die Gesellschaft einbringen«, erzählt sie. Beide bewarben sich auf eine Annonce in einer Zeitung. Zunächst mussten sie sich im Stadtbezirksbeirat vorstellen. Letztlich wählt der Stadtrat die Friedensrichter und Protokollanten für jeden Stadtbezirk, die dann vom Amtsgericht berufen werden. Neben einer mehrtägigen Grundlagenschulung bekommen die Friedensrichter regelmäßig Fortbildungen zu Themen wie Nachbarrecht oder Mediation angeboten. Drei bis vier Schlichtungsverhandlungen pro Jahr führen beide in Leuben durch. »Wir würden gern mehr Menschen beraten«, sagen die engagierten Frauen übereinstimmend. »Nachbarschaftsstreitigkeiten wie Lärmbelästigung oder auch Geldforderungen können bei Friedensrichtern bedeutend kostengünstiger und schneller geregelt werden als bei einer Gerichtsverhandlung«, so Sabina Zimmermann. Oft helfen bereits die sogenannten »Tür- und Angel-Gespräche« weiter. »Meist kommen ältere Menschen zu uns, die dankbar sind, dass wir ihnen zuhören und Hinweise geben oder die Meinung eines Außenstehenden brauchen.« Sabina Zimmermann versucht, bei den Ratsuchenden zunächst zu erfahren, was sie bereits unternommen haben, um die Streitigkeit aus der Welt zu schaffen. Sie gibt ihnen Tipps, wie sie noch auf den Nachbarn zugehen könnten. Dabei hilft sie vorurteilsfrei und mit gesundem Menschenverstand. Wenn alles keinen Erfolg hat, kann der Ratsuchende einen Antrag auf Schlichtungsverhandlung stellen.
»Im Ergebnis solch einer Verhandlung wäre es schön, wenn eine schriftliche Vereinbarung zustande kommt, die von beiden Seiten unterschrieben wird«, so Sabina Zimmermann. Manche seien sich nicht einig geworden, andere hätten sich sogar die Hand geben. »Es ist immer ein freudiges Gefühl, wenn wir eine Verhandlung erfolgreich abschließen können«, so Brigitte Bock.
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