Wildvogelgeflügelpest in Dresden festgestellt
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2022
Dresden. Bei zwei verendeten Schwänen und einer Wildgans wurde Anfang Februar in Dresden die Infektion mit Geflügelpest festgestellt. Mit dem Ausbruch der Wildvogelgeflügelpest sind Geflügelhalter verpflichtet, ihre Tiere in der 500-Meter-Zone rechts und links der Elbe in Ställen zu halten, ... weiterlesen
Dresden. Bei zwei verendeten Schwänen und einer Wildgans wurde Anfang Februar in Dresden die Infektion mit Geflügelpest festgestellt. Mit dem Ausbruch der Wildvogelgeflügelpest sind Geflügelhalter verpflichtet, ihre Tiere in der 500-Meter-Zone rechts und links der Elbe in Ställen zu halten, da Geflügelpest hochansteckend ist. Ziel ist die Verhinderung der Ausbreitung der Tierseuche in Nutzgeflügelbeständen.
Der Kontakt zu Wildgeflügel ist unter allen Umständen zu verhindern, damit sich das Hausgeflügel nicht infiziert.
Obwohl in Deutschland keine Infektionen beim Menschen bekannt sind, sollten tote Vögel nicht berührt werden.
Kranke oder verendete Wildvögel – insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel – können unter genauer Angabe des Fundortes dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden, Telefon 0351 4080511, E-Mail veterinaeramt@dresden.de gemeldet werden, außerhalb der Dienstzeiten an die Feuerwehrleitstelle unter 0351 501210 oder unter www.dresden.de/gefluegelpest