Wildschweinplage in Leuben
Veröffentlicht am Freitag, 9. Oktober 2020
Immer wieder kommt es zu Schäden durch Wildtiere im Stadtbezirk. Was die Jagdgenossenschaft dagegen tun kann, berichtet Vorsitzender Stephan Viertel.
Wie erfolgt die Jagd innerhalb von Dresdens Stadtgrenzen? Darüber berichtete Stephan Viertel, Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Dresden, in der September-Sitzung des Stadtbezirksbeirates Leuben. Anlass waren die wiederholten Meldungen von Schäden, die insbesondere durch Wildschweine auch im Stadtbezirk Leuben entstanden. Betroffen sind die Gebiete Zschierener Elbinsel und Kiesseen, das Gebiet zur Stadtgrenze zu Heidenau, rund um die Struppener Straße, entlang des Lockwitzbaches sowie im gesamten Altelbarm. »Bürger haben bis zu 30 Tiere in einer Rotte gesehen«, so Stephan Viertel. »Als Jagdgenossenschaft erhalten wir vor allem Kenntnis über Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen wie Acker- und Grünland. Der Übergang zu bebautem Land und somit befriedetem Bezirk ist natürlich fließend. Zuständig ist dann die Untere Jagdbehörde.« Was können die Anwohner selbst tun, um Schäden zu vermeiden? »Die Eigentümer der Grundstücke sind selbst verpflichtet, ihr Eigentum zu schützen. Der beste Schutz ist ein stabiler Zaun – z. B. Stabgitter, Lattenzaun oder Maschendrahtzaun mit stabiler Bodenstange. Es gibt auch Geruchsstoffe, die zur Vergrämung der Wildschweine eingesetzt werden können, welche allerdings nur eine kurzzeitige Wirkung haben«, so Stephan Viertel. »Weiterhin sind keine Abfälle wie Küchenabfälle, Kompost oder ähnliches außerhalb der Haus- und Kleingärten abzulagern. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit und lockt die Tiere geradezu an.«
Um der wachsenden Wildschweinpopulation Herr zu werden, gibt es verschiedene Überlegungen. Die Jagd ist im städtischen Gebiet aber schwierig, da immer die Gefahr besteht, dass Menschen zu Schaden kommen. In letzter Zeit häufiger diskutiert wird die Verwendung sogenannter Saufallen. Diese Fallen werfen umweltethische Fragen auf. Der Einsatz solcher Fallen muss im Einzelfall durch die Untere Jagdbehörde genehmigt werden und kann ausnahmsweise zur Bekämpfung der heranrückenden Afrikanischen Schweinepest verwendet werden. Das Einzugsgebiet der Jagdgenossenschaft Dresden umfasst das Stadtgebiet Dresden vor den Eingemeindungen und ist in neun sogenannte Jagdbögen unterteilt. Sie werden von jeweils zwei Jägern sowie weiteren Helfern betreut. Der Stadtbezirk Leuben gehört zum Jagdbogen 6 mit 2.316 Hektar Fläche. Davon sind nur 109 Hektar uneingeschränkt bejagbar. Das Aufstellen von Fallen ist eine Maßnahme zur Wildschweinbekämpfung. Dazu kommen eine intensive Bejagung durch die Aufstockung der Jäger und Helfer, aber auch gezielte Landschaftspflege, um den Tieren Rückzugsorte zu nehmen.
»Die Bevölkerung wird gebeten, die Hege des Wildbestandes als notwendige Maßnahme des Zusammenlebens zwischen Mensch und Tier zu sehen und zu unterstützen. Der Jäger ist in seiner Funktion ein Naturkenner und Naturschützer, niemals ein ‚Schädlingsbekämpfer‘«, betont Stephan Viertel.