Wildschweinplage in Leuben

Veröffentlicht am Freitag, 9. Oktober 2020

Immer wieder kommt es zu Schäden durch Wildtiere im Stadtbezirk. Was die Jagdgenossenschaft dagegen tun kann, berichtet Vorsitzender Stephan Viertel.

Wie erfolgt die Jagd innerhalb von Dresdens Stadt­grenzen? Darüber berichtete Stephan Viertel, Vorsit­zender der Jagdge­nos­sen­schaft Dresden, in der September-Sitzung des Stadt­be­zirks­bei­rates Leuben. Anlass waren die wieder­holten Meldungen von Schäden, die insbe­sondere durch Wildschweine auch im Stadt­bezirk Leuben entstanden. Betroffen sind die Gebiete Zschie­rener Elbinsel und Kiesseen, das Gebiet zur Stadt­grenze zu Heidenau, rund um die Strup­pener Straße, entlang des Lockwitz­baches sowie im gesamten Altelb­arm. »Bürger haben bis zu 30 Tiere in einer Rotte gesehen«, so Stephan Viertel. »Als Jagdge­nos­sen­schaft erhalten wir vor allem Kenntnis über Schäden auf landwirt­schaft­lichen Flächen wie Acker- und Grünland. Der Übergang zu bebautem Land und somit befrie­detem Bezirk ist natürlich fließend. Zuständig ist dann die Untere Jagdbe­hörde.« Was können die Anwohner selbst tun, um Schäden zu vermeiden? »Die Eigen­tümer der Grund­stücke sind selbst verpflichtet, ihr Eigentum zu schützen. Der beste Schutz ist ein stabiler Zaun – z. B. Stabgitter, Lattenzaun oder Maschen­drahtzaun mit stabiler Boden­stange. Es gibt auch Geruchs­stoffe, die zur Vergrämung der Wildschweine einge­setzt werden können, welche aller­dings nur eine kurzzeitige Wirkung haben«, so Stephan Viertel. »Weiterhin sind keine Abfälle wie Küchen­ab­fälle, Kompost oder ähnliches außerhalb der Haus- und Klein­gärten abzulagern. Dies ist eine Ordnungs­wid­rigkeit und lockt die Tiere geradezu an.«

Um der wachsenden Wildschwein­po­pu­lation Herr zu werden, gibt es verschiedene Überle­gungen. Die Jagd ist im städti­schen Gebiet aber schwierig, da immer die Gefahr besteht, dass Menschen zu Schaden kommen. In letzter Zeit häufiger disku­tiert wird die Verwendung sogenannter Saufallen. Diese Fallen werfen umwelt­ethische Fragen auf. Der Einsatz solcher Fallen muss im Einzelfall durch die Untere Jagdbe­hörde genehmigt werden und kann ausnahms­weise zur Bekämpfung der heran­rü­ckenden Afrika­ni­schen Schwei­nepest verwendet werden. Das Einzugs­gebiet der Jagdge­nos­sen­schaft Dresden umfasst das Stadt­gebiet Dresden vor den Einge­mein­dungen und ist in neun sogenannte Jagdbögen unter­teilt. Sie werden von jeweils zwei Jägern sowie weiteren Helfern betreut. Der Stadt­bezirk Leuben gehört zum Jagdbogen 6 mit 2.316 Hektar Fläche. Davon sind nur 109 Hektar unein­ge­schränkt bejagbar. Das Aufstellen von Fallen ist eine Maßnahme zur Wildschwein­be­kämpfung. Dazu kommen eine intensive Bejagung durch die Aufsto­ckung der Jäger und Helfer, aber auch gezielte Landschafts­pflege, um den Tieren Rückzugsorte zu nehmen.

»Die Bevöl­kerung wird gebeten, die Hege des Wildbe­standes als notwendige Maßnahme des Zusam­men­lebens zwischen Mensch und Tier zu sehen und zu unter­stützen. Der Jäger ist in seiner Funktion ein Natur­kenner und Natur­schützer, niemals ein ‚Schäd­lings­be­kämpfer‘«, betont Stephan Viertel.

Claudia Trache

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