Wieder Maskenpflicht
Veröffentlicht am Dienstag, 17. August 2021
Nach steigenden Inzidenzwerten verschärft nicht nur die Landeshauptstadt Dresden wieder die Corona-Beschränkungen. Eine Übersicht über die geltenden Regeln in Sachsen gibt es hier.
Dresden. Mit der steigenden Inzidenz über den Grenzwert 10 verschärfen sich in Dresden wieder die Corona-Regeln. So muss in Geschäften und Märkten wieder ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Eine Übersicht zur Maskenpflicht stellt der Freistaat Sachsen bereit unter www.coronavirus.sachsen.de/download/Informationsblatt_Tabelle_Maske_2021-07-16.pdf
Es gelten wieder Kontaktbeschränkungen. So dürfen zehn Personen unabhängig von der Zahl der Hausstände zusammenkommen. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Familien-, Vereins- und Firmenfeiern in Gastronomiebetrieben sind mit bis zu 50 Personen zulässig. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
In Kulturstätten wie Museen, Kinos, Konzerthäusern oder Theatern sowie bei Sportveranstaltungen gilt wieder die Testpflicht, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Übersicht zur Testpflicht in Sachsen: www.coronavirus.sachsen.de/download/Informationsblatt_Tabelle_Test_2021-07-16.pdf