Wie Verbraucher zu ihrem Recht kommen
Veröffentlicht am Sonntag, 26. Februar 2017
173.734 Ratsuchende haben sich im vergangenen Jahr an die Verbraucherzentrale Sachsen gewandt. Sie nutzten Beratungen oder eine der 67.037 Veranstaltungen oder holten telefonische eine Auskunft ein. Fast die Hälfte der 27.512 individuellen Beratungen drehte sich um die Rechtsberatung.
173.734 Ratsuchende haben sich im vergangenen Jahr an die Verbraucherzentrale Sachsen gewandt. Sie nutzten Beratungen oder eine der 67.037 Veranstaltungen oder holten telefonische eine Auskunft ein. Fast die Hälfte der 27.512 individuellen Beratungen drehte sich um die Rechtsberatung. Probleme mit unseriösen Partnervermittlungen, Telefon- und Internetanbietern, Online-Abofallen, Ärger bei Pauschalreisen oder über Handyverträge riefen die Verbraucherschützer auf den Plan. Viele Sachsen suchten Rat, wie sie Energie sparen können, ließen Strom-, Heiz- und Solarchecks vornehmen und sich zu Anbieterwechsel und Energieverträgen beraten. Das ist auch das Kerngeschäft der Verbraucherzentrale: die individuelle, anbieterunabhängige Beratung. Das kann bei Rechtsverstößen bis zur Klage vor Gericht führen. Michael Hummel, Referatsleiter Recht der Verbraucherzentrale Sachsen, kann auf viele Fälle verweisen. Nur einige Beispiele: So wurde 2016 u. a. der B2B Technologies Chemnitz GmbH die Werbung mit falschen Niedrigpreisen gerichtlich verboten oder der PrimaCom Berlin GmbH vom OLG Dresden irreführende Preiswerbung untersagt. Ein Hotelbuchungsportal des Leipziger Internetunternehmens Unister hatte Reisenden mit Kindern die Preise auf intransparente Weise berechnet. Das Oberlandesgericht Dresden hielt diese Art der Preisdarstellung für unzulässig.
Ebenso wurde gegen »schwarze Schafe« in der Energiebranche vorgegangen. Es lohne sich, seine Verträge und Versicherungen genauer anzusehen, rät Dr. Carmen Friedrich, Teamleiterin Finanzmarktwächter. Ab 2014 seien 3.200 Widerrufsbelehrungen für Immobiliarkredite geprüft worden, 75 Prozent davon waren fehlerhaft. Die Experten helfen, dass die Verbraucher zu ihrem Recht und damit zu ihrem Geld kommen.
Verbraucherschutz kostet Geld. Der Freistaat unterstützt die Zentrale 2017 mit 3.668.400 Euro, über 800.000 Euro sind eigene Einnahmen. Robert Hoyer vom Beratungszentrum Dresden der Verbraucherzentrale freut sich, dass nach fünf Jahren ohne Zuwendung die Stadt 2017 und 2018 je 10.000 Euro zur Verfügung stellt. »Ein positives Signal für den Verbraucherschutz.« 2017 will Vorstand Andreas Eichhorst die Verbraucherbildung weiter ausbauen. Ob bei Lebensmitteln, Ernährung, Finanzen oder Digitalisierung – »Bildungsangebote für Alt und Jung, für Stadt und Land sowie on- und offline« sollen verstärkt werden. Auch bei der Pflicht zur Elementarschadenversicherung legt die Verbraucherzentrale nach. Naturgefahren müssten gut abgesichert werden können. Am 7. April soll dazu mit Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, der Versicherungsbranche und mit Verbraucherschützern diskutiert werden.
Seit dem 1. Februar läuft die Abstimmung, welches Unternehmen sich den »Prellbock 2017« verdient hat. Der Negativpreis wird an Abzocker, Blender oder für dreiste Mogelpackungen vergeben.
Bis zum 15. November können Verbraucher ihre Kandidaten benennen – entweder direkt in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen oder unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/prellbock.