Wie Verbraucher zu ihrem Recht kommen

Veröffentlicht am Sonntag, 26. Februar 2017

173.734 Ratsuchende haben sich im vergangenen Jahr an die Verbraucherzentrale Sachsen gewandt. Sie nutzten Beratungen oder eine der 67.037 Veranstaltungen oder holten telefonische eine Auskunft ein. Fast die Hälfte der 27.512 individuellen Beratungen drehte sich um die Rechtsberatung.

Wer bekommt den »Prellbock 2017«? Andreas Eichhorst, Dr. Carmen Friedrich und Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen sind gespannt auf die Vorschläge. Foto: Pohl

Wer bekommt den »Prellbock 2017«? Andreas Eichhorst, Dr. Carmen Friedrich und Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen sind gespannt auf die Vorschläge.

Foto: Pohl

173.734 Ratsu­chende haben sich im vergan­genen Jahr an die Verbrau­cher­zen­trale Sachsen gewandt. Sie nutzten Beratungen oder eine der 67.037 Veran­stal­tungen oder holten telefo­nische eine Auskunft ein. Fast die Hälfte der 27.512 indivi­du­ellen Beratungen drehte sich um die Rechts­be­ratung. Probleme mit unseriösen Partner­ver­mitt­lungen, Telefon- und Inter­net­an­bietern, Online-Abofallen, Ärger bei Pauschal­reisen oder über Handy­ver­träge riefen die Verbrau­cher­schützer auf den Plan. Viele Sachsen suchten Rat, wie sie Energie sparen können, ließen Strom-, Heiz- und Solar­checks vornehmen und sich zu Anbie­ter­wechsel und Energie­ver­trägen beraten. Das ist auch das Kernge­schäft der Verbrau­cher­zen­trale: die indivi­duelle, anbie­ter­un­ab­hängige Beratung. Das kann bei Rechts­ver­stößen bis zur Klage vor Gericht führen. Michael Hummel, Referats­leiter Recht der Verbrau­cher­zen­trale Sachsen, kann auf viele Fälle verweisen. Nur einige Beispiele: So wurde 2016 u. a. der B2B Techno­logies Chemnitz GmbH die Werbung mit falschen Niedrig­preisen gerichtlich verboten oder der PrimaCom Berlin GmbH vom OLG Dresden irrefüh­rende Preis­werbung untersagt. Ein Hotel­bu­chungs­portal des Leipziger Inter­net­un­ter­nehmens Unister hatte Reisenden mit Kindern die Preise auf intrans­pa­rente Weise berechnet. Das Oberlan­des­ge­richt Dresden hielt diese Art der Preis­dar­stellung für unzulässig.

Ebenso wurde gegen »schwarze Schafe« in der Energie­branche vorge­gangen. Es lohne sich, seine Verträge und Versi­che­rungen genauer anzusehen, rät Dr. Carmen Friedrich, Teamlei­terin Finanz­markt­wächter. Ab 2014 seien 3.200 Wider­rufs­be­leh­rungen für Immobi­li­ar­kredite geprüft worden, 75 Prozent davon waren fehlerhaft. Die Experten helfen, dass die Verbraucher zu ihrem Recht und damit zu ihrem Geld kommen.

Verbrau­cher­schutz kostet Geld. Der Freistaat unter­stützt die Zentrale 2017 mit 3.668.400 Euro, über 800.000 Euro sind eigene Einnahmen. Robert Hoyer vom Beratungs­zentrum Dresden der Verbrau­cher­zen­trale freut sich, dass nach fünf Jahren ohne Zuwendung die Stadt 2017 und 2018 je 10.000 Euro zur Verfügung stellt. »Ein positives Signal für den Verbrau­cher­schutz.« 2017 will Vorstand Andreas Eichhorst die Verbrau­cher­bildung weiter ausbauen. Ob bei Lebens­mitteln, Ernährung, Finanzen oder Digita­li­sierung – »Bildungs­an­gebote für Alt und Jung, für Stadt und Land sowie on- und offline« sollen verstärkt werden. Auch bei der Pflicht zur Elemen­tar­scha­den­ver­si­cherung legt die Verbrau­cher­zen­trale nach. Natur­ge­fahren müssten gut abgesi­chert werden können. Am 7. April soll dazu mit Minis­ter­prä­sident Stanislaw Tillich und Vertretern aus Politik, Wissen­schaft, der Versi­che­rungs­branche und mit Verbrau­cher­schützern disku­tiert werden.
Seit dem 1. Februar läuft die Abstimmung, welches Unter­nehmen sich den »Prellbock 2017« verdient hat. Der Negativ­preis wird an Abzocker, Blender oder für dreiste Mogel­pa­ckungen vergeben.

Bis zum 15. November können Verbraucher ihre Kandi­daten benennen – entweder direkt in jeder Beratungs­stelle der Verbrau­cher­zen­trale Sachsen oder unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/prellbock.

Christine Pohl

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