Stadt Dresden erlässt neue Allgemeinverfügung Absonderung
Corona: Quarantäne-Regelungen geändert
Veröffentlicht am Freitag, 16. Juli 2021
Seit heute ist eine neue Corona-Quarantäne-Allgemeinverfügung in Kraft.
Die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von coronapositiv getesteten Personen wurde geändert. Die neue Verfügung tritt am Freitag, 16. Juli 2021, in Kraft und gilt vorerst bis Sonntag, 15. August 2021.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Kontaktpersonen, die genesen oder vollständig geimpft sind, müssen sich nicht mehr in Quarantäne geben, wenn bei ihrer Kontaktperson die Delta-Variante nachgewiesen wurde oder ein Verdacht auf eine Infektion mit ebendieser Variante besteht. Allerdings muss der Impf- oder Genesenen-Nachweis beim Gesundheitsamt der Stadt vorgelegt werden.
Kontaktpersonen wird dringend empfohlen, sieben bis zehn Tage nach dem letzten Verdachtskontakt, einen PCR-Test durchführen zu lassen. Dieser Test kann in einem Testzentrum kostenlos durchgeführt werden; dafür muss das Schreiben vom Gesundheitsamt dort vorgelegt werden.
Empfohlen wird außerdem, dass sich alle Kontaktpersonen vor dem Ende der Quarantäne mittels PCR-Test (bisher: Antigenschnelltest) testen lassen. Positiv getesteten Personen wird weiterhin die Testung mittels Antigenschnelltest (kein Schnelltest) empfohlen. Dies kann bei Vorlage des Schreibens vom Gesundheitsamt kostenfrei in einem Testzentrum in Anspruch genommen werden. Für Angehörige des Hausstandes mit Kontakt sowie für positiv getestete Personen oder Delta-Verdachtsfälle sind die Tests verpflichtend. Kann kein negatives Testergebnis vorgelegt werden, verlängert sich die Quarantäne um fünf Tage.
Ziel aller Maßnahmen ist derzeit, die weitere Ausbreitung der Delta-Variante besser vorzubeugen.
Mehr Informationen, Zahlen & Fakten und den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung gibt es auf dresden.de/corona.