Sozialer Wohnungsbau
Stadt fördert und unterstützt Grundstückseigentümer
Veröffentlicht am Mittwoch, 20. September 2017
Grundstückseigentümer in Dresden können nun Förderanträge zur Schaffung von Mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen stellen. Der Landeshauptstadt stehen insgesamt Fördermtitel in Höhe von 21,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Grundstückseigentümer können Förderanträge zur Schaffung von Mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen stellen. Grundlage dafür ist das Förderprogramm des Freistaates Sachsen vom November 2016. Dresden kann dadurch von 2017 bis 2019 über Fördermittel in Höhe von 21,5 Millionen Euro verfügen.
Das Förderprogramm ist so gestaltet, dass Grundstückseigentümer einen finanziellen Zuschuss für Wohnungsbaumaßnahmen erhalten, wenn sie mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen durch Neubau, Umbau oder Sanierung schaffen. Daran sind bestimmte Bedingungen hinsichtlich der Wohnungsbelegung, der Miethöhe, der Wohnungsgrößen und der Baukosten geknüpft. So dürfen die geförderten Wohnungen für 15 Jahre nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Es gibt Obergrenzen für die Größe der Wohnungen: für einen 1-Personen-Haushalt sind das 45 Quadratmeter, für 2-Personen-Haushalte sind 60 Quadratmeter. Die Baukosten dürfen im Falle eines Neubaus oder eines Umbaus 2.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten. Bei einer Sanierung sind es 1.800 Euro pro Quadratmeter. Auskunft erteilt die Wohnbauförderstelle der Landeshauptstadt.