Schutzvorschriften an den Gedenktagen

Veröffentlicht am Dienstag, 14. November 2017

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden weist erneut auf die bevorstehenden Gedenktage und den damit verbundenen Schutzvorschriften hin.

An den bevor­ste­henden Gedenk­tagen im November gelten in Sachsen besondere Schutz­vor­schriften. Das Ordnungsamt der Landes­haupt­stadt Dresden erinnert alle Gastwirte und Betreiber von Spiel­hallen daran am Sonntag, 19. November 2017 (Volks­trau­ertag), Mittwoch, 22. November 2017 (Buß- und Bettag) und am Sonntag, 26. November 2017 (Toten­sonntag) folgende Vorschriften nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen zu beachten: Öffent­liche Tanzver­an­stal­tungen und andere Vergnü­gungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage wider­sprechen, sind von 3 bis 24 Uhr verboten.

Das schließt sowohl Zirkus­ver­an­stal­tungen als auch Theater- und Varie­té­ver­an­stal­tungen mit frech-frivolem oder belus­ti­gendem Charakter ein. Ebenso dürfen beispiels­weise Spiel­hallen und Sport­wett­büros in dieser Zeit nicht geöffnet sein. Auch öffent­liche Sport­ver­an­stal­tungen sind bis 11 Uhr nicht gestattet. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungs­wid­rigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro rechnen.

StZ/Steffen Dietrich

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