Schutzvorschriften an den Gedenktagen
Veröffentlicht am Dienstag, 14. November 2017
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden weist erneut auf die bevorstehenden Gedenktage und den damit verbundenen Schutzvorschriften hin.
An den bevorstehenden Gedenktagen im November gelten in Sachsen besondere Schutzvorschriften. Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden erinnert alle Gastwirte und Betreiber von Spielhallen daran am Sonntag, 19. November 2017 (Volkstrauertag), Mittwoch, 22. November 2017 (Buß- und Bettag) und am Sonntag, 26. November 2017 (Totensonntag) folgende Vorschriften nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen zu beachten: Öffentliche Tanzveranstaltungen und andere Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage widersprechen, sind von 3 bis 24 Uhr verboten.
Das schließt sowohl Zirkusveranstaltungen als auch Theater- und Varietéveranstaltungen mit frech-frivolem oder belustigendem Charakter ein. Ebenso dürfen beispielsweise Spielhallen und Sportwettbüros in dieser Zeit nicht geöffnet sein. Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr nicht gestattet. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro rechnen.