Neue städtische Sozialwohnungen

Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Mai 2020

Die ersten Wohnungen der kommunalen Dresdner Wohnungsbaugesellschaft WiD sind bezugsfertig. Sowohl in Nickern als auch in Zschachwitz heißt es: Mieter willkommen.

In Nickern sind die ersten Sozialwohnungen der WiD bezugsfertig. Foto: WiD

In Nickern sind die ersten Sozialwohnungen der WiD bezugsfertig.

Foto: WiD

Nickern. Seit dem 8. Mai 2020 ist ein weiteres neues Gebäude der WiD bezugs­fertig: das Haus A am Nickerner Weg 9/11 mit zehn Wohnungen. Vertreter des städti­schen Sozialamts und der Wohnungs­bau­för­der­stelle überreichten den positiven Prüfvermerk an den Bauherrn, an die kommunale Wohnungsbau­gesellschaft Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG. »Noch im Sommer ziehen die ersten Familien ein und genießen die Sonnen­strahlen auf ihren Balkonen und Terrassen«, freut sich Sozial­bür­ger­meis­terin und WiD-Aufsichts­rats­vor­sit­zende Dr. Kristin Klaudia Kaufmann.

Vorab können die Wohnungen online begut­achtet werden. Inter­es­sierte Miete­rinnen und Mieter können beim virtu­ellen 360-Grad-Rundgang einen ersten Blick hinter die Wohnungstür werfen. »Bei uns bekommen Haushalte mit geringem Einkommen die Chance auf ein passendes und anspre­chendes Zuhause. Gerade Familien mit Kindern haben es oft schwer, großen und vor allem bezahl­baren Wohnraum zu finden«, erklärt Steffen Jäckel, Geschäfts­führer der WiD.

Das Wohngebiet sei für junge Familien gut geeignet: Kinder­gärten und Schulen sind nicht weit entfernt, ebenso Einkaufs- und Freizeit­ein­rich­tungen sowie Ärzte.

In etwa 18 Monaten Bauzeit errichtete die WiD hier drei dreige­schossige, nicht­un­ter­kel­lerte Doppel­häuser mit jeweils zwei Hausein­gängen. Ein weiteres Haus mit drei Hausein­gängen entstand an der Wittgens­dorfer Straße. Die Häuser B bis D sollen bis Herbst fertig sein. Geplant ist, die Vermietung der insgesamt 48 Wohnungen an diesem Standort bis Ende 2020 abzuschließen.

Bezugs­fertig ist inzwi­schen auch das WiD-Wohnhaus in der Ulmen­straße 16. Damit können die Besich­ti­gungen und die Vermietung der 22 Wohnungen beginnen. Diese Wohnungen stehen nur Haushalten zur Verfügung, die Anspruch auf einen Wohnbe­rech­ti­gungs­schein Typ gMW haben. Voraus­set­zungen zur Anmietung einer WiD-Wohnung werden auf der Inter­net­seite erklärt. Hier kann man sich die Wohnung auch ansehen.

Christine Pohl

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