Seit 2. November 2020 gilt die neue Corona-Verordnung
Veröffentlicht am Montag, 2. November 2020
Seit heute ist die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Auch in der Landeshauptstadt Dresden, deren Allgemeinverfügung damit außer Kraft tritt. Somit gibt es landesweit einheitliche Infektionsschutzmaßnahmen
Am 30. Oktober hat der Freistaat Sachsen die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht, die am 2. November 2020 in Kraft trat. Sie enthält landesweit einheitliche Vorgaben, um die steigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Deshalb wird die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden, die am 27. Oktober 2020 nach Erreichen der 7-Tages-Inzidenz von 50 in Kraft gesetzt wurde, aufgehoben. Im November gelten nur noch die vom Freistaat Sachsen veröffentlichten Regeln.
Dresdens Erster Bürgermeister Detlef Sittel äußert: »Die Landesregierung legt mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung landesweit einheitliche Infektionsschutzmaßnahmen für die kommenden vier Wochen fest. Das begrüßen wir sehr. Damit endet die Verunsicherung vieler Bürgerinnen und Bürger, was wo, wann und wie zu beachten ist.« Denn bislang gab es in den sächsischen Kommunen zum Teil sehr unterschiedliche Regelungen, was für Verunsicherung sorgte.
Außerdem appelliert Sittel: »Die nächsten Tage und Wochen werden für uns alle alles andere als leicht. Ich erwarte eine schnelle und pragmatische Unterstützung des Bundes für jene, die nun vor Einnahmeverlusten stehen. Ich rufe die Dresdnerinnen und Dresdner zur gegenseitigen Solidarität und zur Unterstützung unserer lokalen Angebote auf.«
Weitere Informationen:
Gesundheitsamt Dresden
Internet: www.dresden.de/corona
Hotline: 0351 4885322
Facebook: facebook.com/stadt.dresden
Freistaat Sachsen
Internet: www.coronavirus.sachsen.de
Hotline: 0800 1000214 (Mo bis So 8 bis 18 Uhr)
Robert-Koch-Institut
Internet: www.rki.de