Seit 2. November 2020 gilt die neue Corona-Verordnung

Veröffentlicht am Montag, 2. November 2020

Seit heute ist die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Auch in der Landeshauptstadt Dresden, deren Allgemeinverfügung damit außer Kraft tritt. Somit gibt es landesweit einheitliche Infektionsschutzmaßnahmen

Am 30. Oktober hat der Freistaat Sachsen die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung veröf­fent­licht, die am 2. November 2020 in Kraft trat. Sie enthält landesweit einheit­liche Vorgaben, um die steigenden Infek­ti­ons­zahlen in den Griff zu bekommen. Deshalb wird die Allge­mein­ver­fügung der Landes­haupt­stadt Dresden, die am 27. Oktober 2020 nach Erreichen der 7-Tages-Inzidenz von 50 in Kraft gesetzt wurde, aufge­hoben. Im November gelten nur noch die vom Freistaat Sachsen veröf­fent­lichten Regeln.

Dresdens Erster Bürger­meister Detlef Sittel äußert: »Die Landes­re­gierung legt mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung landesweit einheit­liche Infek­ti­ons­schutz­maß­nahmen für die kommenden vier Wochen fest. Das begrüßen wir sehr. Damit endet die Verun­si­cherung vieler Bürge­rinnen und Bürger, was wo, wann und wie zu beachten ist.« Denn bislang gab es in den sächsi­schen Kommunen zum Teil sehr unter­schied­liche Regelungen, was für Verun­si­cherung sorgte.

Außerdem appel­liert Sittel: »Die nächsten Tage und Wochen werden für uns alle alles andere als leicht. Ich erwarte eine schnelle und pragma­tische Unter­stützung des Bundes für jene, die nun vor Einnah­me­ver­lusten stehen. Ich rufe die Dresd­ne­rinnen und Dresdner zur gegen­sei­tigen Solida­rität und zur Unter­stützung unserer lokalen Angebote auf.«

Weitere Informationen:

Gesundheitsamt Dresden

Internet: www.dresden.de/corona
Hotline: 0351 4885322
Facebook: facebook.com/stadt.dresden

Freistaat Sachsen

Internet: www.coronavirus.sachsen.de  
Hotline: 0800 1000214 (Mo bis So 8 bis 18 Uhr)

Robert-Koch-Institut

Internet: www.rki.de

Christine Pohl

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