Neue Regelung für Kinderreisepass
Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Januar 2021
Seit dem 1. Januar 2021 gelten neue Regelungen für Kinderreisepässe und neue Gebühren für die Beantragung des Personalausweises.
Dresden. Wer mit seinem Kind ins Ausland reisen möchte, benötigt einen Kinderpass. Seit dem 1. Januar 2021 verkürzt sich die Geltungsdauer für Kinderreisepässe von bisher sechs Jahren auf ein Jahr. Unverändert bleibt, dass Kinderreisepässe bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt werden, informiert das Bürgeramt. Kinderreisepässe können mehrmals verlängert werden. Bei jeder Verlängerung wird das Dokument auch weiterhin mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Für Kinder bleibt darüber hinaus die Beantragung eines sechs Jahre gültigen, biometrietauglichen Reisepasses oder Personalausweises weiterhin möglich. Kinderausweise, die vor dem 1. Januar 2021 beantragt wurden, behalten ihre Gültigkeit von sechs Jahren.
Für die Beantragung eines Personalausweises gibt es neue Gebühren: Der Personalausweis ermöglicht durch den integrierten Online-Ausweis die bequeme Nutzung digitaler Angebote, für die ein sicherer Identitätsnachweis erforderlich ist. Für das Neusetzen der dafür notwendigen PIN wurde bisher eine Gebühr von 6 Euro erhoben – diese fällt ab sofort weg. Gleichzeitig steigt die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises auf 37 Euro. Bei Antragstellern bis zum 24. Lebensjahr bleibt die bisherige Gebühr von 22,80 Euro bestehen, informiert die Stadtverwaltung.