Neue Altkleidercontainer
2025 beginnt gesetzliche Pflicht zum getrennten Sammeln von Textilien
Veröffentlicht am Donnerstag, 9. Januar 2025
Wohin mit Textilien, die nicht mehr gebraucht werden? Ab Januar 2025 gibt es dazu neue Regelungen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ab diesem Jahr, die Alttextilien getrennt zu sammeln. Deshalb stehen an rund 380 Wertstoffcontainerstandplätzen im Dresdner Stadtgebiet jetzt auch ... weiterlesen
Wohin mit Textilien, die nicht mehr gebraucht werden? Ab Januar 2025 gibt es dazu neue Regelungen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ab diesem Jahr, die Alttextilien getrennt zu sammeln. Deshalb stehen an rund 380 Wertstoffcontainerstandplätzen im Dresdner Stadtgebiet jetzt auch Altkleidercontainer. Dort hinein gehören saubere und trockene Kleidungsstücke, Wäsche, Tischwäsche, Federbetten, Decken und andere textile Stoffe sowie Schuhe. Verantwortlich für die Entsorgung sind unterschiedliche Anbieter.
Die genehmigten Standorte können im Themenstadtplan unter https://stadtplan.dresden.de – Thema Entsorgung und Abfallvermeidung/Wertstoffcontainerstandplätze abgerufen werden.
Neben den Sammelcontainern erfolgt eine gebührenfreie Sammlung von Alttextilien auch auf den acht städtischen Wertstoffhöfen. Saubere, tragbare und wiederverwendbare Kleidung nehmen die Kleiderkammern der karitativen Einrichtungen entgegen. Einige der Anbieter sind aufgelistet unter: www.dresden.de/gebrauchtabergut, Stichwort Secondhand & Kleiderkammern.
Nicht in die Container gehören zum Beispiel Teppiche, Plüschtiere oder Taschen. Auch verunreinigte Alttextilien dürfen nicht in die Sammelbehälter, sondern gehören in den Restabfall. (StZ)