Neue Altkleidercontainer

2025 beginnt gesetzliche Pflicht zum getrennten Sammeln von Textilien

Veröffentlicht am Donnerstag, 9. Januar 2025

Wohin mit Textilien, die nicht mehr gebraucht werden? Ab Januar 2025 gibt es dazu neue Regelungen. Das Kreis­lauf­wirt­schafts­gesetz verpflichtet öffentlich-recht­liche Entsor­gungs­träger ab diesem Jahr, die Alttex­tilien getrennt zu sammeln. Deshalb stehen an rund 380 Wertstoff­con­tai­ner­stand­plätzen im Dresdner Stadt­gebiet jetzt auch ... weiterlesen

Wohin mit Textilien, die nicht mehr gebraucht werden? Ab Januar 2025 gibt es dazu neue Regelungen. Das Kreis­lauf­wirt­schafts­gesetz verpflichtet öffentlich-recht­liche Entsor­gungs­träger ab diesem Jahr, die Alttex­tilien getrennt zu sammeln. Deshalb stehen an rund 380 Wertstoff­con­tai­ner­stand­plätzen im Dresdner Stadt­gebiet jetzt auch Altklei­der­con­tainer. Dort hinein gehören saubere und trockene Kleidungs­stücke, Wäsche, Tisch­wäsche, Feder­betten, Decken und andere textile Stoffe sowie Schuhe. Verant­wortlich für die Entsorgung sind unter­schied­liche Anbieter.

Die geneh­migten Standorte können im Themen­stadtplan unter https://stadtplan.dresden.de – Thema Entsorgung und Abfallvermeidung/Wertstoffcontainerstandplätze abgerufen werden.

Neben den Sammel­con­tainern erfolgt eine gebüh­ren­freie Sammlung von Alttex­tilien auch auf den acht städti­schen Wertstoff­höfen. Saubere, tragbare und wieder­ver­wendbare Kleidung nehmen die Kleider­kammern der karita­tiven Einrich­tungen entgegen. Einige der Anbieter sind aufge­listet unter: www.dresden.de/gebrauchtabergut, Stichwort Secondhand & Kleider­kammern.

Nicht in die Container gehören zum Beispiel Teppiche, Plüsch­tiere oder Taschen. Auch verun­rei­nigte Alttex­tilien dürfen nicht in die Sammel­be­hälter, sondern gehören in den Restabfall. (StZ)

www.dresden.de/wertstoffhof

Christine Pohl

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