Mieterhöhung in Dresden?
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2017
Die Dresdner Durchschnittsmiete ist laut Mietspiegel innerhalb von zwei Jahren um 6,8 Prozent gestiegen. Allerdings muss eine Mieterhöhung nicht in jedem Fall hingenommen werden – für die Erhöhung gelten definierte Grenzen.
Die Dresdner Durchschnittsmiete ist laut Mietspiegel innerhalb von zwei Jahren um 6,8 Prozent gestiegen. »Eine Mieterhöhung muss nicht in jedem Fall hingenommen werden. Für die Erhöhung gelten klare Grenzen. Die Vermieter sind unter anderem an den qualifizierten Dresdner Mietspiegel und die Sächsische Kappungsgrenzenverordnung gebunden«, erklärt Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann. »Jeder Mieter und jede Mieterin sollte im Einzelfall prüfen, ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist. Denn jede rechtswidrige Mieterhöhung führt langfristig zusätzlich zu steigenden Durchschnittsmieten für alle Dresdnerinnen und Dresden«, warnt Kaufmann.
Das gilt auch für Personen, die existenzsichernde Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter erhalten. Menschen, die existenzsichernde Leistungen beziehen und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung haben, können im Sozialamt bzw. im Jobcenter Berechtigungsscheine für eine Kurzmitgliedschaft im Mieterverein beantragen. Die Mitgliedschaft beinhaltet mietrechtliche Beratungen und den notwendigen Schriftverkehr mit dem Vermieter bzw. der Vermieterin. Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht enthalten, informiert die Stadtverwaltung Dresden.