Mehr Grün in Dresdens Innenstadt
„Lebendige Seestraße“ wird bis zum Herbst zur Fußgängerzone
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. Juli 2024
30 Grad und kein Schatten? In der Innenstadt bieten jetzt mehr Bäume Schutz vor der Hitze. Sie sind in großen Pflanzkübeln „gewachsen“, daneben grünt und blüht es in neuen Hochbeeten. Die Seestraße überrascht derzeit zwischen Altmarkt und Dr.-Külz-Ring mit einladenden grünen ... weiterlesen
30 Grad und kein Schatten? In der Innenstadt bieten jetzt mehr Bäume Schutz vor der Hitze. Sie sind in großen Pflanzkübeln „gewachsen“, daneben grünt und blüht es in neuen Hochbeeten. Die Seestraße überrascht derzeit zwischen Altmarkt und Dr.-Külz-Ring mit einladenden grünen Inseln und zusätzlichen Sitzgelegenheiten. Unter dem Slogan „Stadtraum anders gestalten“ wird die Seestraße bis Oktober „lebendig“ und zur Fußgängerzone. So lässt es sich angenehmer Flanieren, Radeln und Verweilen. Und: Es wird mehr Platz für Fußgänger und Radfahrende. Entschleunigung ist angesagt, das gilt auch für die Geschwindigkeit der Radfahrer.
Die Idee dazu kam aus dem Stadtbezirk Altstadt, um die Aufenthaltsqualität und die Sicherheit zu erhöhen. Mandy Pretzsch, stellvertretende Leiterin des Stadtbezirksamts Altstadt: „Mit der damit verbundenen Verkehrsberuhigung sollen zugleich Einzelhandel und Gastronomie in der Seestraße unterstützt werden. Ich freue mich, dass dieser Vorschlag aufgegriffen wurde und mit der temporären Umgestaltung der erste Schritt für eine dauerhafte Verbesserung umgesetzt wird.“ Das viele Grün belebt und sorgt über die Verdunstung an den Blättern für angenehmere Temperaturen. Die zusätzlichen Bänke laden Passanten zum Verweilen ein. Das Projekt kostet insgesamt etwa 334.000 Euro. Wie es ankommt und wie wirksam es ist, soll eine Online-Befragung ergeben. Parallel dazu erhebt ein Verkehrsplanungsbüro Daten zu Verkehrsmengen und -mitteln sowie möglichen Konflikten im Vorher-Nachher-Vergleich. Bilanz wird im Oktober gezogen. Danach wird entschieden, welche positiven Umgestaltungen beibehalten werden sollen. (StZ)