Juristenausbildung in Dresden
Interview mit der Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Eva-Maria Stange, zum aktuellen Stand der Diskussion
Veröffentlicht am Dienstag, 17. Januar 2017
Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, zum aktuellen Stand der Diskussion zur Zukunft der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden.
Es hat viel Aufregung um die Zukunft der juristischen Fakultät in Dresden gegeben. Wie ist der Stand?
Der von der Regierung beschlossene Hochschulentwicklungsplan 2025 sieht vor, die Juristenausbildung an der Universität Leipzig zu konzentrieren und auszubauen. Für die TU Dresden bedeutet das, dass die Studienfächer »Rechtswissenschaften« und »Wirtschaftsrecht« eingestellt werden.
Betroffen sind davon auch die Studienfächern zugeordneten Studiengänge wie etwa der Bachelor »Law in Context«. Über die Schließung der Juristischen Fakultät im Sinne der Struktureinheit kann nur die TU Dresden selbst in eigener Zuständigkeit entscheiden.
Die Universität Leipzig bietet übrigens schon jetzt als einzige sächsische Universität die Volljuristenausbildung mit dem Abschluss Staatsexamen an.
Nach eigenen Angaben der Juristischen Fakultät der TU Dresden studieren dort derzeit rund 1.000 Studenten in Bachelor- und Masterstudiengängen. Insgesamt umfasst die Fakultät 14 Lehrstühle zu Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht. Wie viele dieser Dresdner Lehrstühle werden nach Leipzig verlagert?
Es werden insgesamt fünf Professuren plus Mitarbeiterstellen für die Juristenausbildung dauerhaft von der TU Dresden an die Universität Leipzig verlagert, zwei bereits vom 1. Januar 2017 an. Die weiteren drei Professuren folgen in den nächsten Jahren.
Innerhalb welcher Frist können die bereits in die juristischen Bachelor-Studiengänge Immatrikulierten (rund 1.000 Studenten) das begonnene Studium in Dresden noch abschließen?
Dr. Eva-Maria Stange: Es ist sichergestellt, dass alle Studierenden ihr Studium ordnungsgemäß und in einer hohen Qualität beenden können, mindestens bis zum Ende der Regelstudienzeit. Darauf haben die Studierenden einen rechtlichen Anspruch. Das gilt auch für den MA-Studiengang Wirtschaftsrecht.
In der Stellungnahme der Juristischen Fakultät vom 4.11.2016, veröffentlicht auf der Website der Juristischen Fakultät der TU Dresden, heißt es u. a. »In unseren Gesprächen mit den Entscheidungsträgern haben wir erreicht, dass die ursprünglichen Regierungspläne entsprechend unserer Analyse der Bedarfslage angepasst und für die Juristenausbildung nunmehr zusätzliche Finanzmittel und Studienplätze bereitgestellt werden.« In welchem Zeitraum und in welcher Höhe sind diese zusätzlichen Finanzmittel geplant? Wie trifft die Staatsregierung Vorsorge, dass auch in Zukunft genügend Juristen für die öffentliche Verwaltung und Justiz ausgebildet werden?
Der Haushaltsplan 2017/18 sieht 13 zusätzliche Stellen vor, davon vier Professuren (neben denjenigen, die von der TU Dresden nach Leipzig verlagert werden) für die Juristenfakultät der Universität Leipzig. Entsprechend sind für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 300.000 Euro und für 2018 in Höhe von einer Million Euro vorgesehen. Die Ausbildung zum Volljuristen hat für uns einen hohen Stellenwert. Wir befinden uns in einem tiefgreifenden demografischen Wandel und in der Justiz steht ein Generationswechsel bevor. Darauf reagieren wir.
Wie viele Studienplätze für die Juristenausbildung werden ab wann pro Semester in Leipzig zusätzlich bereitgestellt?
Aktuell gibt es 464 Studienanfängerplätze. Ziel sind 750 Neuimmatrikulationen pro Jahr in der Volljuristenausbildung, also mit dem Abschluss Staatsexamen. Inwiefern auch an der Universität Leipzig weiter Bachelor- und Master-Studiengänge eingerichtet werden, lässt sich jetzt noch nicht sagen. Mit diesem Ausbau der Kapazitäten an der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig sorgen wir dafür, dass genügend junge Absolventen die Altersabgänge im öffentlichen Dienst und in der Justiz ausgleichen und es zu einem reibungslosen Generationswechsel kommt.