Juristenausbildung in Dresden

Interview mit der Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Eva-Maria Stange, zum aktuellen Stand der Diskussion

Veröffentlicht am Dienstag, 17. Januar 2017

Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, zum aktuellen Stand der Diskussion zur Zukunft der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden.

Generaldirektor Prof. Dr. Thomas Bürger und Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange bei der Pressekonferenz. Foto: Archiv

Generaldirektor Prof. Dr. Thomas Bürger und Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange bei der Pressekonferenz.

Foto: Archiv

Es hat viel Aufregung um die Zukunft der juristischen Fakultät in Dresden gegeben. Wie ist der Stand?

Der von der Regierung beschlossene Hochschul­ent­wick­lungsplan 2025 sieht vor, die Juris­ten­aus­bildung an der Univer­sität Leipzig zu konzen­trieren und auszu­bauen. Für die TU Dresden bedeutet das, dass die Studi­en­fächer »Rechts­wis­sen­schaften« und »Wirtschafts­recht« einge­stellt werden.

Betroffen sind davon auch die Studi­en­fä­chern zugeord­neten Studi­en­gänge wie etwa der Bachelor »Law in Context«. Über die Schließung der Juris­ti­schen Fakultät im Sinne der Struktur­einheit kann nur die TU Dresden selbst in eigener Zustän­digkeit entscheiden.

Die Univer­sität Leipzig bietet übrigens schon jetzt als einzige sächsische Univer­sität die Vollju­ris­ten­aus­bildung mit dem Abschluss Staats­examen an.

Nach eigenen Angaben der Juristischen Fakultät der TU Dresden studieren dort derzeit rund 1.000 Studenten in Bachelor- und Masterstudiengängen. Insgesamt umfasst die Fakultät 14 Lehrstühle zu Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht. Wie viele dieser Dresdner Lehrstühle werden nach Leipzig verlagert?

Es werden insgesamt fünf Profes­suren plus Mitar­bei­ter­stellen für die Juris­ten­aus­bildung dauerhaft von der TU Dresden an die Univer­sität Leipzig verlagert, zwei bereits vom 1. Januar 2017 an. Die weiteren drei Profes­suren folgen in den nächsten Jahren.

Innerhalb welcher Frist können die bereits in die juris­ti­schen Bachelor-Studi­en­gänge Immatri­ku­lierten (rund 1.000 Studenten) das begonnene Studium in Dresden noch abschließen?
Dr. Eva-Maria Stange: Es ist sicher­ge­stellt, dass alle Studie­renden ihr Studium ordnungs­gemäß und in einer hohen Qualität beenden können, mindestens bis zum Ende der Regel­stu­di­enzeit. Darauf haben die Studie­renden einen recht­lichen Anspruch. Das gilt auch für den MA-Studi­engang Wirtschafts­recht.

In der Stellungnahme der Juristischen Fakultät vom 4.11.2016, veröffentlicht auf der Website der Juristischen Fakultät der TU Dresden, heißt es u. a. »In unseren Gesprächen mit den Entscheidungsträgern haben wir erreicht, dass die ursprünglichen Regierungspläne entsprechend unserer Analyse der Bedarfslage angepasst und für die Juristenausbildung nunmehr zusätzliche Finanzmittel und Studienplätze bereitgestellt werden.« In welchem Zeitraum und in welcher Höhe sind diese zusätzlichen Finanzmittel geplant? Wie trifft die Staatsregierung Vorsorge, dass auch in Zukunft genügend Juristen für die öffentliche Verwaltung und Justiz ausgebildet werden?

Der Haushaltsplan 2017/18 sieht 13 zusätz­liche Stellen vor, davon vier Profes­suren (neben denje­nigen, die von der TU Dresden nach Leipzig verlagert werden) für die Juris­ten­fa­kultät der Univer­sität Leipzig. Entspre­chend sind für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 300.000 Euro und für 2018 in Höhe von einer Million Euro vorge­sehen. Die Ausbildung zum Vollju­risten hat für uns einen hohen Stellenwert. Wir befinden uns in einem tiefgrei­fenden demogra­fi­schen Wandel und in der Justiz steht ein Genera­ti­ons­wechsel bevor. Darauf reagieren wir.

Wie viele Studienplätze für die Juristenausbildung werden ab wann pro Semester in Leipzig zusätzlich bereitgestellt?

Aktuell gibt es 464 Studienanfänger­plätze. Ziel sind 750 Neuim­ma­tri­ku­la­tionen pro Jahr in der Vollju­ris­ten­aus­bildung, also mit dem Abschluss Staats­examen. Inwiefern auch an der Univer­sität Leipzig weiter Bachelor- und Master-Studi­en­gänge einge­richtet werden, lässt sich jetzt noch nicht sagen. Mit diesem Ausbau der Kapazi­täten an der Juris­ti­schen Fakultät der Univer­sität Leipzig sorgen wir dafür, dass genügend junge Absol­venten die Alters­ab­gänge im öffent­lichen Dienst und in der Justiz ausgleichen und es zu einem reibungs­losen Genera­ti­ons­wechsel kommt.

Steffen Dietrich

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