Hohe Wohnqualität bewahren
Erhaltungssatzungen für Blasewitz und Striesen liegen öffentlich aus
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2016
Bau- und Sanierungsvorhaben werden in Blasewitz oder Striesen besonders argwöhnisch betrachtet: Passt das neue Wohnhaus in die Umgebung? Welche architektonische Qualität zeichnet es aus? Aufgrund des anhaltenden Baubooms in den Stadtteilen forderten engagierte Anwohner Regelungen, um den historisch gewachsenen städtebaulichen Charakter erhalten zu können.
Bau- und Sanierungsvorhaben werden in Blasewitz oder Striesen besonders argwöhnisch betrachtet: Passt das neue Wohnhaus in die Umgebung? Welche architektonische Qualität zeichnet es aus? Aufgrund des anhaltenden Baubooms in den Stadtteilen forderten engagierte Anwohner Regelungen, um den historisch gewachsenen städtebaulichen Charakter erhalten zu können. Der bestehende Denkmalschutz für das Gebiet reicht dafür nicht aus. Und selbst wenn ein Haus denkmalgeschützt ist, bewahrt das nicht automatisch vor dem Abriss – so wie am Fall der Eichstraße 1 gesehen. Seit geraumer Zeit arbeitet das Stadtplanungsamt an so genannten Erhaltungssatzungen, ein erstes Positionspapier war Ende November 2015 im Blasewitzer Ortsbeirat diskutiert worden. Aufgrund des unterschiedlichen Charakters in einzelnen Quartieren hat das Stadtplanungsamt nun fünf eigenständige Erhaltungssatzungen erarbeitet. Sie wurden am 23. August den Bürgern vorgestellt und liegen jetzt öffentlich zur Einsichtnahme bis zum 23. September aus.
Vorangegangen war eine umfangreiche Analyse: Anderthalb Jahre lang wurden in einem 360 Hektar großen Gebiet von Blasewitz und Striesen 1.970 bestehende Gebäude begutachtet und die städtebaulich prägenden Gebäudemerkmale herausgearbeitet. Auch wenn die Landhäuser, Villen und Würfelhäuser Unikate sind – Bauvorschriften seit Ende des 19. Jahrhunderts regelten u. a. die Höhe der Gebäude, ihre Anordnung auf dem Grundstück, die Dachausbauten, die Vorgartengestaltung oder die Bebauungsdichte. Da sich z. B. Striesen-Nord von der Bebauung in Blasewitz-Ost unterscheidet, wurden fünf Gebiete mit den jeweils gleichen Merkmalen zusammengefasst. Für diese gilt eine eigene Erhaltungssatzung. Nach deren Festlegungen werden künftig Bauvorhaben oder Umbauten beurteilt – ob sie dem Gebietscharakter entsprechen hinsichtlich Größe, Gestalt, Dach- oder Fassadengestaltung.
Hauptanliegen ist es, »Gebäude und bauliche Anlagen zu bewahren, die einzeln für sich oder im Zusammenwirken mit anderen Gebäuden die städtebauliche Eigenart des Gebietes prägen«. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baudenkmäler handelt.
Das heißt nicht, dass keine Veränderungen in dem Gebiet möglich sind. »Wir wollen keine Glocke über das Gebiet stülpen«, erklärte Stadtplaner Daniel Woite. Aber Rückbau, Umbauten, Nutzungsänderungen oder Neubau unterliegen durch die Erhaltungssatzung einer eigenständigen Genehmigungspflicht. Im Einzelfall wird geprüft, ob das Vorhaben im Einklang mit den Zielen der Satzung steht. Bauherren und Investoren wird geraten, sich frühzeitig darüber mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen.
In der jüngeren Vergangenheit stieß manches Neubauprojekt in dem Gebiet auf heftige Kritik: zu »einfache« Architektur, Wegfall der Vorgärten, zu dichte Bebauung auf dem Grundstück, dreistöckig statt bisher zweistöckig und, und, und. Hätte mit einer Erhaltungssatzung manches verhindert werden können? »Ja, es hätte sich einiges anders entwickeln können«, gab Stefan Szuggat, Leiter des Stadtplanungsamtes, zu. Aber auch künftig wird nicht nur Sandstein oder Backstein als Baumaterial verwendet werden, relativierte Baubürgermeister Raul Schmidt-Lamontain. Auf die Qualität der Details könne nur begrenzt Einfluss genommen werden.
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Kontakt & weitere Infos
Öffentliche Auslage der Erhaltungssatzungen bis 23. September u. a. im Ortsamt Blasewitz
Ortsamt Blasewitz, Naumannstraße 5, im WTC, EG, Freiberger Straße 39