Geld für Projekte rund ums Älterwerden
Vereine und Initiativen können bis 30. April 2018 Anträge stellen
Veröffentlicht am Donnerstag, 22. Februar 2018
Vereine und Initiativen können bis 30. April 2018 beim Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden für Projekte in der Seniorenarbeit, der Altenhilfe und Pflege stellen. Antragsberechtigt sind Spitzenverbände der freien Wohlfahrtshilfe und ihnen angeschlossene gemeinnützige Organisationen, Kirchen und Religionsgemeinschaften.
20.000 Euro stellt das Sozialamt in diesem Jahr für die Quartiersarbeit zugunsten älterer Bürgerinnen und Bürger bereit. Für alle Ortsamtsbereiche und Ortschaften gibt es jeweils 2.000 Euro. Vereine und Initiativen können das Geld für Projekte in der Seniorenarbeit, der Altenhilfe und der Pflege einsetzen. Das Geld ist zum Beispiel für gemeinschaftliche Veranstaltungen, kleine Anschaffungen und für Öffentlichkeitsarbeit gedacht. Damit sollen insbesondere Selbsthilfe-Initiativen und Nachbarschaftsnetzwerke gestützt und die Solidarität in den Stadtteilen gestärkt werden. Im vergangenen Jahr wurden aus den Sozialraumbudgets unter anderem ein Fotoprojekt zur Vielfalt des Alters in Pieschen, Rundgänge im Stadtteil Gruna und ein generationenübergreifendes Lichterfest in Plauen gefördert. Antragsberechtigt sind Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene gemeinnützige Organisationen, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und sonstige rechtsfähige gemeinnützige freie Träger sowie Selbsthilfegruppen und -initiativen aber auch bürgerschaftlich engagierte Gruppen, die Aufgaben erfüllen, die im Interesse der Landeshauptstadt Dresden liegen. Eine Projektbeschreibung und ein Kostenplan sind bis 30. April 2018 im Sozialamt Dresden, Sachgebiet Offene Altenhilfe, Postfach 12 00 20 in 01001 Dresden, einzureichen.
Über die Auswahl der zu fördernden Projekte sowie die Bemessung der Fördermittel beraten Mitglieder des Seniorenbeirates und des Ortsbeirates, Sozialarbeiter der Seniorenberatung und Mitarbeiter von Einrichtungen der Seniorenarbeit. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
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Telefon: 0351 4884818