Es striezelt wieder
Kulturprogramm, Weihnachtsbäckerei, Stollenfest & Co. beim 589. Dresdner Striezelmarkt vom 29. November bis 24. Dezember
Veröffentlicht am Donnerstag, 23. November 2023
Bevor am 29. November, 16 Uhr, der 589. Striezelmarkt auf dem Altmarkt öffnet, stehen noch einige Prüfungen bevor. So wird am 24. November, 16 Uhr, zunächst „angelichtelt“. Bei der Beleuchtungsprobe werden die Lichter für den Striezelmarktbaum, die Krippe, den Schwibbogen und die ... weiterlesen
Bevor am 29. November, 16 Uhr, der 589. Striezelmarkt auf dem Altmarkt öffnet, stehen noch einige Prüfungen bevor. So wird am 24. November, 16 Uhr, zunächst „angelichtelt“. Bei der Beleuchtungsprobe werden die Lichter für den Striezelmarktbaum, die Krippe, den Schwibbogen und die Pyramide getestet. Auch in der Weihnachtsbäckerei brennt dann schon Licht, hier wird am Freitag der neue Backofen der DEBAG Deutsche Backofenbau GmbH in Betrieb genommen. Erste Plätzchen werden dann schon gebacken.
Inzwischen ist Endspurt beim Aufbau des Traditions-Weihnachtsmarktes. Rund 200 Hütten werden aufgebaut und geschmückt. Auch Märchenwald und Wichtelkino laden ein, ebenso die Schauwerkstätten des Dresdner Stollenschutzverbandes und der Erzgebirgischen Kunsthandwerker. Neben Kunsthandwerk und kulinarischen Genüssen erwarten die Gäste eine große Vielfalt Geschenkideen, aber auch kulturelle Angebote. Für Chöre und Musikgruppen steht eine größere Bühne zur Verfügung. „Rund 1.900 Berufs-, Amateur- und Laienkünstler aus Dresden und ganz Sachsen gestalten die 179 Programmpunkte zum 589. Dresdner Striezelmarkt. Dazu gehören zahlreiche Posaunenmissionen, Kirchenchöre, Kurrenden, Vokalensembles und Klangkörper, Bergmannsorchester, Kinder-, Jugend-, Frauen- und Männerchöre, Tanz- und Schauspielgruppen, sächsische Puppentheater und „Kinder für Kinder“ aus Dresdner Kindergärten und Schulen“, verrät Kulturmanager Alexander Siebecke.
Zu den Höhepunkten zählen das Stollenfest am 9. Dezember, das Pyramidenfest am 16. Dezember oder das Fest der Chöre am 23. Dezember. (StZ)