Stopp für »Stadtbahn«-Baustelle Oskarstraße
Baustopp durch Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Veröffentlicht am Donnerstag, 20. April 2017
Seit gestern Ruhen die Bauarbeiten an der Oskarstraße, das Projekt »Stadtbahn 2020« der DVB muss pausieren. Grund ist eine Klage vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht aufgrund Verfahrensfehler im Planfeststellungsverfahren.
Strehlen. Zwangspause für die Arbeiten auf der Baustelle für die neue Stadtbahntrasse. Seit 1. März 2017 wird auf der Oskarstraße gebaut, am 19. April kam der Baustopp. Schon angefangene Erneuerungen von Leitungen unter der Oskarstraße, die hauptsächlich der sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Strom, Gas oder Fernwärme dienen, werden noch beendet. Neue Tätigkeiten beginnen vorläufig nicht. Die Bauherren Landeshauptstadt Dresden und Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) entsprechen damit einer Anordnung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes, informiert Falk Lösch, Pressesprecher der DVB. Ursache ist eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss Stadtbahn Dresden 2020.
Das Gericht beanstandete, dass die Landesdirektion Sachsen im Planfeststellungsverfahren Verfahrensfehler begangen habe. Die Landesdirektion, so das OVG, hätte nach der durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren einen weiteren Erörterungstermin durchführen müssen. Bemängelt wurde vom Gericht, dass nicht sämtliche erforderlichen Unterlagen öffentlich ausgelegt und die ausgelegten Unterlagen nicht hinreichend genau beschrieben wurden. Das Gericht hat nicht festgestellt, ob durch das Projekt überhaupt Beeinträchtigungen für die Anwohner entstehen, wie in der Klage behauptet wird.
Die Landesdirektion Sachsen wird in den kommenden Wochen den Erörterungstermin nachholen und die geforderten Unterlagen noch einmal vollständig öffentlich auslegen, so Lösch. Erst danach könne gesagt werden, welche Auswirkungen das auf Gesamtbaustelle Tiergartenstraße-Oskarstraße-Wasaplatz haben wird. Inhaltliche Aussagen über das Vorhaben Stadtbahn Dresden 2020 habe das OVG nicht getroffen, sondern die Entscheidung auf Basis der rein formalen Betrachtung gefällt.