Gericht stoppt Großbaustelle
Mehr Bürgerbeteiligung für Projekt »Stadtbahn Dresden 2020«
Veröffentlicht am Mittwoch, 7. Juni 2017
Der Andrang war groß, als Vertreter der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) den Anwohnern in Strehlen Rede und Antwort standen: Anlass war der aktuelle Stand der Baumaßnahme »Stadtbahn 2020«. Dieses wurde vor wenigen Wochen vom OVG Bautzen gestoppt.
Strehlen. Das Gemeindehaus der Strehlener Christuskirche war bis auf den letzten Platz gefüllt, als am 15. Mai 2017 Vertreter der Landeshauptstadt und der Dresdner Verkehrsbetriebe den Anwohnern Rede und Antwort zum aktuellen Stand der Baumaßnahmen des Bauprojekts »Stadtbahn Dresden 2020« standen. Fazit: Der auf einer Entscheidung des Sächsische Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen (OVG Bautzen) basierende Baustopp für die neue Stadtbahntrasse des Bauprojekts »Stadtbahn Dresden 2020« entlang der Tiergarten- und Oskarstraße wirft den kompletten Zeitplan des Bauprojekts durcheinander. Der betroffene erste von vier Bauabschnitten umfasst eine knapp 1,2 Kilometer lange Strecke vom Wasaplatz zur Tiergartenstraße. Bis März 2018 sollte hier eine moderne Gleistrasse entstehen, die am Haltepunkt Strehlen erstmals den direkten Anschluss der Stadtbahn von und zur S-Bahn herstellt. Seit 18. April 2017 besteht ein Baustopp. Schon angefangene Erneuerungen von Leitungen unter der Oskarstraße, die hauptsächlich der sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Strom, Gas oder Fernwärme dienen, werden noch beendet. Derzeit wird, bis zur Aufhebung des Baustopps, eine vorübergehende Asphaltierung der Oskarstraße für den Autoverkehr überlegt. Die Mehrkosten allein dafür betragen voraussichtlich rund 300.000 Euro.
Das OVG Bautzen hatte auf Grund einer Anwohnerklage einen Verfahrensfehler im Planfeststellungsverfahren gerügt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Vorfeld der Baumaßnahmen genügte danach nicht den gesetzlichen Anforderungen. Konkret: Nach der durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren fehlte ein weiterer Erörterungstermin. Dieser Erörterungstermin muss nun nachgeholt werden. Danach, etwa Mitte September, erwarten die Landeshauptstadt Dresden und die Dresdner Verkehrsbetriebe einen Planergänzungsbeschluss von der Landesdirektion Sachsen. Erst nach dem Erörterungstermin kann gesagt werden, welche Auswirkungen das auf die Gesamtbaustelle Tiergartenstraße-Oskarstraße-Wasaplatz haben wird.
Der Erörterungstermin wird wie folgt nachgeholt: Der Bauplan mit seinen Zeichnungen und Erläuterungen liegt in der Zeit vom 29. Mai bis 30. Juni 2017 bei der Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Stadtplanungsamt, Abt. Verkehrsanlagenplanung, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 2. Stock, Zimmer 2409, während der Dienststunden am Montag, Mittwoch, Freitag jeweils von 9 bis 12 Uhr und am Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Nach Angabe der Stadt ist eine Einsichtnahme der Planunterlagen im vorgenannten Zeitraum auch unter www.lds.sachsen.de möglich.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens 14. Juli 2017 bei der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz, schriftlich; bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden oder bei der Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Stadtplanungsamt, Abt. Verkehrsanlagenplanung, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.