Das ist neu ab 2023 in Dresden

Veröffentlicht am Freitag, 13. Januar 2023

In vielen Bereichen gibt es Neuerungen für die Bewoh­ne­rinnen und Bewohner der Landes­haupt­stadt. Die Stadt­ver­waltung Dresden gibt einen Überblick: Wohngeld steigt Die neue Wohngeld­reform ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Sie soll die gestie­genen und steigenden Energie- und Wohnkosten ... weiterlesen

In vielen Bereichen gibt es Neuerungen für die Bewoh­ne­rinnen und Bewohner der Landes­haupt­stadt. Die Stadt­ver­waltung Dresden gibt einen Überblick:

Wohngeld steigt

Die neue Wohngeld­reform ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Sie soll die gestie­genen und steigenden Energie- und Wohnkosten abfedern, der Wohngeld­betrag von durch­schnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat steigen. Über einen Online-Antrag können Miete­rinnen und Mieter auch direkt über das Internet Wohngeld beantragen.

Neuer Mietspiegel gilt

Seit dem Jahres­wechsel gilt ein neuer Mietspiegel für die Landes­haupt­stadt Dresden. Dreh- und Angel­punkt des Mietspiegels ist die ortsüb­liche Vergleichs­miete. Sie gibt an, wie viel für eine vergleichbare Mietwohnung in Dresden gezahlt werden muss. Sie muss bei beabsich­tigten Mieterhö­hungen beachtet werden – sowohl bei laufenden Mietver­trägen (Kappungs­grenze) als auch beim Abschluss von Neuver­trägen (Mietpreis­bremse).
Der Mietspiegel kann kostenfrei unter www.dresden.de/mietspiegel herun­ter­ge­laden werden. Recht­zeitig zum Jahres­beginn 2023 wird hier auch das aktua­li­sierte Berech­nungstool bereit­ge­stellt.

Mietobergrenzen für Wohnkostenübernahme

Die Dresdner Mietober­grenzen, bis zu denen das Jobcenter und das Sozialamt die Wohnkosten von Menschen übernehmen, die Sozial­leis­tungen nach SGB II und SGB XII erhalten, betragen bei Allein­ste­henden ab Januar 349,98 Euro pro Monat. Das sind monatlich 12,24 Euro oder 3,6 Prozent mehr. Bei Mehrper­so­nen­haus­halten liegt die Steigerung zwischen 6 und 7,4 Prozent. Haushalte mit zwei Personen wohnen künftig noch angemessen, wenn ihre Brutto­kalt­miete 448,44 Euro beträgt. Die Grenze steigt um 25,34 Euro bezie­hungs­weise 6 Prozent. Der stärkste Anstieg ist bei großen Wohnungen für fünf Personen zu verzeichnen: um 57,83 Euro oder 7,4 Prozent.

Entsorger für Gelbe Tonne wechselt

Ab 1. Januar 2023 leert die Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG die Gelben Tonnen und sammelt die Gelben Säcke im gesamten Stadt­gebiet. Das Recycling­un­ter­nehmen übernimmt diese Leistungen im Auftrag der Dualen Systeme von der Veolia Umwelt­service Ost GmbH & Co. KG. Wann die Abfall­be­hälter zukünftig geleert werden, ist unter www.dresden.de/abfuhrkalender sowie unter www.dresden.de/stadtplan/abfall abrufbar.

Corona: Testzentrum zieht ins Rathaus

In der Kreuz­straße 6 befindet sich jetzt das Corona-Testzentrum der Johan­niter-Unfall-Hilfe e. V. So bleibt das Testan­gebot in der Dresdner Innen­stadt erhalten, wird aber gleich­zeitig räumlich dem aktuellen Bedarf angepasst.

Neue Anforderungen an ehrenamtlich und beruflich Betreuende

Wer durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder eine Behin­derung in seiner Handlungs­fä­higkeit einge­schränkt wird, braucht einen Menschen an seiner Seite, der Angele­gen­heiten mit der Kranken­kasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeit­geber und Sozial­leis­tungs­trägern übernimmt. Alle beruf­lichen Betreu­enden müssen sich 2023 bei der Betreu­ungs­be­hörde regis­trieren und ihre Eignung für die Tätigkeit nachweisen.
Alle ehren­amt­lichen Betreue­rinnen und Betreuer werden mit dem neuen Gesetz ebenfalls verpflichtet, nach Auffor­derung der Betreu­ungs­be­hörde ein Führungs­zeugnis und einen Auszug aus dem Vollstre­ckungs­portal der Länder einzu­reichen, bevor sie als gesetz­licher Vertreter vorge­schlagen werden können.

Amtliche Bekanntmachungen werden online veröffentlicht

Die neue Bekannt­ma­chungs­satzung regelt, dass die elektro­nische Veröf­fent­li­chung unter www.dresden.de/amtsblatt die verbind­liche Form für öffent­liche Bekannt­ma­chungen und ortsüb­liche Bekannt­gaben in der Landes­haupt­stadt Dresden wird. Damit werden Bekannt­ma­chungen konse­quent per Online-Veröf­fent­li­chung gültig. Darüber hinaus erscheint das gedruckte „Dresdner Amtsblatt“ weiter jeden Donnerstag. Es liegt wie gewohnt kostenlos an stadt­weiten Ausla­ge­stellen aus und infor­miert über wichtige Nachrichten, Dienst­leis­tungen und Neure­ge­lungen aus der Stadt­ver­waltung, darunter auch kurz über wesent­liche Bekannt­ma­chungen im elektro­ni­schen Amtsblatt.

Stabsstelle Klimaschutz und Energiewende

Im Geschäfts­be­reich Stadt­ent­wicklung, Bau, Verkehr und Liegen­schaften gibt es jetzt eine Stabs­stelle Klima­schutz und Energie­wende. Sie besteht aus dem bishe­rigen Klima­schutzstab im Geschäfts­be­reich Umwelt und Kommu­nal­wirt­schaft mit fünf Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beitern sowie einem neuen Sachgebiet zur Entwicklung und Umsetzung einer Photo­voltaik-Offensive.

Christine Pohl

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