Corona: Weitere Lockerungen
Veröffentlicht am Donnerstag, 1. Juli 2021
Dresden. Am 1. Juli 2021 tritt eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Sie gestattet weitere Lockerungen bei einer stabilen Inzidenz von weniger als 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Landeshauptstadt Dresden unterschreitet diesen Wert seit deutlich mehr als ... weiterlesen
Dresden. Am 1. Juli 2021 tritt eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Sie gestattet weitere Lockerungen bei einer stabilen Inzidenz von weniger als 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Landeshauptstadt Dresden unterschreitet diesen Wert seit deutlich mehr als fünf Tagen, sodass ab 1. Juli die entsprechenden Lockerungen greifen. Viele bisherigen Beschränkungen entfallen, einige Regelungen gelten weiter. So muss in Geschäften und Märkten, aber auch bei körpernahen Dienstleistungen oder in Bus, Bahn oder Taxen weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Im Bereich der Pflege ist in weiten Teilen weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben.
Die Regelungen für Großveranstaltungen bleiben ebenso in Kraft. Hier werden auch Genesene und geimpfte Personen mitgezählt. Die Vorgaben für Diskotheken, Clubs, Musikclubs behalten ihre Gültigkeit. Es besteht im Innenbereich weiterhin eine Testpflicht.
Familien-, Vereins- und Firmenfeiern, die in Gastronomiebetrieben oder in eigenen Räumlichkeiten oder Freiflächen stattfinden, dürfen maximal 50 Personen besuchen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, vollständig Geimpfte und Genesene zählen bei privaten Zusammenkünften nicht mit.
Bei einer Inzidenz unter 10 müssen Schülerinnen und Schüler nur noch einmal pro Woche getestet werden.
Das Gesundheitsamt rät weiter zur Vorsicht. Die AHA-Regelungen sollten immer dort, wo nötig und möglich, Beachtung finden. Zudem appelliert das Gesundheitsamt mit Blick auf die stete Zunahme der Delta-Variante an Reiserückkehrende, die aus neu deklarierten Virusvariantengebieten wie z. B. Portugal oder Russland einreisen, regelmäßige Testungen in Testzentren durchführen zu lassen.
Wortlaut der Verordnung unter www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html