Corona-Notbremse – was gilt für Dresdens Kultureinrichtungen?
Veröffentlicht am Freitag, 23. April 2021
Das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes hat Auswirkungen auf die städtischen Kultureinrichtungen in Dresden.
Dresden. Welche Auswirkungen hat das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes auf die städtischen Kultureinrichtungen in Dresden?. Nach ersten Öffnungen und Lockerungen passen sich die Einrichtungen den neuen Erfordernissen an, da die 7-Tage-Inzidenz in Dresden deutlich über 100 liegt.
Städtische Bibliotheken
Die Städtischen Bibliotheken bleiben über den 24. April 2021 hinaus für die Ausleihe und Rückgabe von Medien geöffnet. Ein negativer Schnelltest ist nicht erforderlich. Bis 31. Mai 2021 können PC-Plätze nicht genutzt werden. Veranstaltungen finden ausschließlich digital als Livestreams statt und sind als Podcast abrufbar im Veranstaltungskalender unter www.bibo-dresden.de
Museen
Die Museen der Stadt Dresden und das Verkehrsmuseum müssen ab 24. April 2021 erneut schließen, bis eine stabile Inzidenz in Dresden unterhalb der 100 erreicht ist.
Weitere Informationen: www.museen-dresden.de und Verkehrsmuseum Dresden www.verkehrsmuseum-dresden.de
Musikschule Eigenbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium (HSKD)
Die für den Zeitraum bis 9. Mai 2021 geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung lässt den Betrieb von Musikschulen für den Einzelunterricht wieder zu (bei negativem Schnelltest). Das HSKD hat seit dem 19. April 2021 wieder für den Einzelunterricht geöffnet und bleibt es über den 24. April 2021 hinaus auch. Ensembleproben finden weiterhin digital statt. Weitere Informationen unter www.hskd.de
Theater und Orchester
Die Theater, Bühnen und Orchester der Landeshauptstadt Dresden (tjg, Staatsoperette, Dresdner Philharmonie, HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste) dürfen bis 30. Mai 2021 keine Veranstaltungen mit Publikum in ihren Häusern anbieten. Online-Angebote der städtischen Theater und Orchester für alle Altersgruppen sowie Schulen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Einrichtung abrufbar.
Stadtarchiv
Der Lesesaal des Stadtarchivs steht den Nutzern (eingeschränkt) vor Ort zur Verfügung. Möglich ist in dringenden Fällen eine Akteneinsicht, aber im begrenzten Rahmen. Für einen Besuch im Lesesaal wird eine terminliche Reservierung benötigt. Anmeldung unter der Telefonnummer 0351 488-1521 oder -1531.
Sobald eine überarbeitete Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vorliegt, wird die Situation neu bewertet.