Corona-Notbremse – was gilt für Dresdens Kultureinrichtungen?

Veröffentlicht am Freitag, 23. April 2021

Das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes hat Auswirkungen auf die städtischen Kultureinrichtungen in Dresden.

Dresden. Welche Auswir­kungen hat das geänderte Infek­ti­ons­schutz­gesetz des Bundes auf die städti­schen Kultur­ein­rich­tungen in Dresden?. Nach ersten Öffnungen und Locke­rungen passen sich die Einrich­tungen den neuen Erfor­der­nissen an, da die 7-Tage-Inzidenz in Dresden deutlich über 100 liegt.

Städtische Bibliotheken

Die Städti­schen Biblio­theken bleiben über den 24. April 2021 hinaus für die Ausleihe und Rückgabe von Medien geöffnet. Ein negativer Schnelltest ist nicht erfor­derlich. Bis 31. Mai 2021 können PC-Plätze nicht genutzt werden. Veran­stal­tungen finden ausschließlich digital als Livestreams statt und sind als Podcast abrufbar im Veran­stal­tungs­ka­lender unter www.bibo-dresden.de

Museen

Die Museen der Stadt Dresden und das Verkehrs­museum müssen ab 24. April 2021 erneut schließen, bis eine stabile Inzidenz in Dresden unterhalb der 100 erreicht ist.
Weitere Infor­ma­tionen: www.museen-dresden.de und Verkehrs­museum Dresden www.verkehrsmuseum-dresden.de

Musikschule Eigenbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium (HSKD)

Die für den Zeitraum bis 9. Mai 2021 geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung lässt den Betrieb von Musik­schulen für den Einzel­un­ter­richt wieder zu (bei negativem Schnelltest). Das HSKD hat seit dem 19. April 2021 wieder für den Einzel­un­ter­richt geöffnet und bleibt es über den 24. April 2021 hinaus auch. Ensem­ble­proben finden weiterhin digital statt. Weitere Infor­ma­tionen unter www.hskd.de

Theater und Orchester

Die Theater, Bühnen und Orchester der Landes­haupt­stadt Dresden (tjg, Staats­ope­rette, Dresdner Philhar­monie, HELLERAU – Europäi­sches Zentrum der Künste) dürfen bis 30. Mai 2021 keine Veran­stal­tungen mit Publikum in ihren Häusern anbieten. Online-Angebote der städti­schen Theater und Orchester für alle Alters­gruppen sowie Schulen sind auf den Inter­net­seiten der jewei­ligen Einrichtung abrufbar.

Stadtarchiv

Der Lesesaal des Stadt­ar­chivs steht den Nutzern (einge­schränkt) vor Ort zur Verfügung. Möglich ist in dringenden Fällen eine Akten­ein­sicht, aber im begrenzten Rahmen. Für einen Besuch im Lesesaal wird eine termin­liche Reser­vierung benötigt. Anmeldung unter der Telefon­nummer 0351 488-1521 oder -1531.

Sobald eine überar­beitete Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vorliegt, wird die Situation neu bewertet.

Christine Pohl

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