Corona: Neue Quarantäne-Regeln ab 22. März 2021
Veröffentlicht am Freitag, 19. März 2021
Die Landeshauptstadt Dresden erlässt eine neue Allgemeinverfügung über die Art der Quarantäne für positiv Getestete, Kontaktpersonen und Verdachtspersonen, die ab 22. März 2021 bis einschließlich Sonntag, 30. Mai 2021 gilt.
Dresden. Die Landeshauptstadt Dresden erlässt eine neue Allgemeinverfügung über die Art der Quarantäne für positiv Getestete, Kontaktpersonen und Verdachtspersonen. Diese Allgemeinverfügung zur Absonderung gilt bis einschließlich Sonntag, 30. Mai 2021.
Nach Auskunft der Stadtverwaltung ändert sich Folgendes:
Für eine positiv getestete Person gilt ab dem 22. März 2021 eine 14-tägige Quarantäne. Vor Ende der Quarantäne muss Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden bestehen. Eine Verkürzung auf zehn Tage muss vom Gesundheitsamt genehmigt werden und gilt nur noch im Ausnahmefall. Voraussetzung ist auch hier, dass der Krankheitsverlauf asymptomatisch ist oder bei einem leicht symptomatischen Krankheitsverlauf seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
Bei Verdacht auf oder dem Nachweis einer Infektion mit einer besorgniserregenden Virus-Variante von SARS-CoV-2 ist eine Verkürzung nicht möglich.
Kontaktpersonen der Kategorie I können nicht mehr die Quarantäne auf zehn Tage mittels eines negativen Tests abzukürzen. Auch für sie gilt eine 14-tägige Quarantäne.
Eine Ausnahme besteht nur, sofern man binnen der letzten drei Monate selbst positiv mittels PCR-Untersuchung getestet wurde und bei der positiv getesteten Person keine besorgniserregende Virusvariante festgestellt wurde.
Wer positiv getestet wurde, muss während der Quarantäne ein Tagebuch führen und u. a. die Körpertemperatur und den Verlauf von Erkrankungszeichen dokumentieren.
Wer bei einem Schnelltest ein positives Ergebnis erhält, gilt als Verdachtsperson. Diese ist verpflichtet, ihre Hausstands-Angehörigen über den Verdacht auf eine Infektion zu informieren und auf das Gebot zur Kontaktreduzierung hinzuweisen. Verdachtspersonen haben zwingend einen PCR-Test durchführen zu lassen. Auch Personen, die über eine vollständige Impfung verfügen, müssen in Quarantäne.