Corona: Nachweise für Genesene und Geimpfte
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2021
Bei vielen Angeboten oder beim Einkauf in der Landeshauptstadt Dresden wird ein Nachweis für Genesene und Geimpfte verlangt. Hier gibt es einen Überblick, was beachtet werden muss.
Dresden. Bei vielen Angeboten oder beim Einkauf wird ein Nachweis für Genesene und Geimpfte verlangt. Welche Dokumente sind dafür notwendig?
Genesene benötigen einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Als sogenannter Genesenen-Nachweis gilt der Laborbefund oder eine ärztliche Bescheinigung im Original, informiert die Stadtverwaltung. Nur im Ausnahmefall kann eine erneute Bestätigung des Tests unter gesundheitsamt-infektionsschutz@dresden.de abgefordert werden.
Geimpfte zeigen ihren Impfausweis im Original oder eine Impf-Ersatzbescheinigung mit Datum der Impfung, Impfstoff sowie Unterschrift und Stempel der impfenden Stelle. Für die Inanspruchnahme der Erleichterungen müssen seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein. Einmalig Geimpfte, die hinzukommend eine PCR-bestätigte Infektion hinter sich haben – unabhängig davon, wann diese nachgewiesen wurde – gehören ebenfalls dazu.
Zum Abgleich der Daten muss ein gültiger Personalausweis oder ein anderes Ausweispapier vorgelegt werden. Die AHA-L Regeln und die Maskenpflicht gelten weiterhin für alle.
Angebote und Dienstleistungen können auch mit einem aktuellen negativen Corona-Test in Anspruch genommen werden. Dieser Test kann in einem der über 120 Testzentren im Stadtgebiet kostenlos durchgeführt werden. Als Nachweis gilt beispielsweise eine App wie pass4all, die E-Mail oder Bescheinigung des Testzentrums bzw. eines Arztes oder Zahnarztes. Akzeptiert werden auch Testungen, die im beruflichen Kontext vorgenommen und bescheinigt werden oder unmittelbar vor Inanspruchnahme des Angebotes bzw. der Dienstleistung unter Aufsicht des Personals erfolgen. Eine qualifizierte Selbstauskunft nach Selbsttestung genügt als Nachweis jedoch aktuell nicht mehr.
Weitere Informationen:
www.dresden.de/corona
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/erleichterungen-geimpfte-1910886