Corona: Nachweise für Genesene und Geimpfte

Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2021

Bei vielen Angeboten oder beim Einkauf in der Landeshauptstadt Dresden wird ein Nachweis für Genesene und Geimpfte verlangt. Hier gibt es einen Überblick, was beachtet werden muss.

Dresden. Bei vielen Angeboten oder beim Einkauf wird ein Nachweis für Genesene und Geimpfte verlangt. Welche Dokumente sind dafür notwendig?

Genesene benötigen einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurück­liegt. Als sogenannter Genesenen-Nachweis gilt der Labor­befund oder eine ärztliche Beschei­nigung im Original, infor­miert die Stadt­ver­waltung. Nur im Ausnah­mefall kann eine erneute Bestä­tigung des Tests unter gesundheitsamt-infektionsschutz@dresden.de abgefordert werden.

Geimpfte zeigen ihren Impfausweis im Original oder eine Impf-Ersatz­be­schei­nigung mit Datum der Impfung, Impfstoff sowie Unter­schrift und Stempel der impfenden Stelle. Für die Inanspruch­nahme der Erleich­te­rungen müssen seit der letzten erfor­der­lichen Einzel­impfung mindestens 14 Tage vergangen sein. Einmalig Geimpfte, die hinzu­kommend eine PCR-bestä­tigte Infektion hinter sich haben – unabhängig davon, wann diese nachge­wiesen wurde – gehören ebenfalls dazu.

Zum Abgleich der Daten muss ein gültiger Perso­nal­ausweis oder ein anderes Ausweis­papier vorgelegt werden. Die AHA-L Regeln und die Masken­pflicht gelten weiterhin für alle.

Angebote und Dienst­leis­tungen können auch mit einem aktuellen negativen Corona-Test in Anspruch genommen werden. Dieser Test kann in einem der über 120 Testzentren im Stadt­gebiet kostenlos durch­ge­führt werden. Als Nachweis gilt beispiels­weise eine App wie pass4all, die E-Mail oder Beschei­nigung des Testzen­trums bzw. eines Arztes oder Zahnarztes. Akzep­tiert werden auch Testungen, die im beruf­lichen Kontext vorge­nommen und bescheinigt werden oder unmit­telbar vor Inanspruch­nahme des Angebotes bzw. der Dienst­leistung unter Aufsicht des Personals erfolgen. Eine quali­fi­zierte Selbst­aus­kunft nach Selbst­testung genügt als Nachweis jedoch aktuell nicht mehr.

Weitere Infor­ma­tionen:
www.dresden.de/corona
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/erleichterungen-geimpfte-1910886

Christine Pohl

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