Corona: Gesundheitsamt informiert schriftlich
Veröffentlicht am Donnerstag, 2. Dezember 2021
Das Gesundheitsamt stellt ab 1. Dezember 2021 sein Verfahren der Fallbearbeitung um.
Dresden. Mit der steigenden Inzidenz ist das Gesundheitsamt nicht mehr in der Lage, Kontakt mit den positiv auf Corona getesteten Personen aufzunehmen und stellt ab heute, Mittwoch, 1. Dezember 2021, sein Verfahren der Fallbearbeitung um.
Es gibt folgende Änderungen
Wird jemand nach einem PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet, wird der Befund automatisch an das Gesundheitsamt übermittelt. Eine Kontaktaufnahme der positiv getesteten Person mit dem Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Jedoch muss sich die Person zusammen mit den ungeimpften oder nicht genesenen Hausstandsangehörigen sofort in Quarantäne begeben. Der Tag des Tests oder des Symptombeginns ist Tag Null. Ab dem darauffolgenden Tag zählt die Quarantäne. Für die positive getestete Person 14 Tage und für die ungeimpften oder nicht genesenen Kontaktperson zehn Tage. Kontaktpersonen können die Quarantäne ab Tag sieben der Quarantäne mittels PCR- oder professionellem Antigenschnelltest beenden, sofern dieser ein negatives Testergebnis zeigt.
Sollte der Verdacht oder die Bestätigung der Omikron-Variante beim Indexfall gegeben sein, müssen sich auch genesene oder geimpfte Kontaktpersonen im Hausstand unverzüglich absondern.
Sobald der Befund im Gesundheitsamt eingegangen ist, erhält die positiv getestete Person automatisch ein Anschreiben. Dieses gilt als Absonderungsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber, aber auch als Testnachweis, sofern die Kontaktpersonen eine PCR-Testung in Anspruch nehmen wollen.
Es gibt keine amtliche Bescheinigung über die Genesung. Als Nachweis der Genesung gilt das positive Testergebnis des PCR-Tests. Mit diesem kann, z. B. in Apotheken, auch ein digitales Genesenen-Zertifikat ausgestellt werden.
Verhalten von Verdachtspersonen
Hierfür hat das Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt nochmals einen Handzettel zusammengestellt. Insbesondere wird nochmals darauf hingewiesen, dass nach einem positiven Schnelltest die Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests besteht.
Weitergehende Informationen finden sich auf www.dresden.de/corona und www.coronavirus.sachsen.de