Carolabrücke: Schifffahrt ab Februar eingeschränkt möglich
Überwachung verbliebener Brückenzüge ausgeweitet
Veröffentlicht am Dienstag, 28. Januar 2025
Da die Abbrucharbeiten des eingestürzten Zugs C der Carolabrücke auf der Altstädter Seite fast abgeschlossen sind, wird die Baustraße derzeit zurückgebaut und das Material zur Neustädter Seite transportiert. Dort wird eine neue Baustraße errichtet. Vorbereitungen laufen, damit ab 3. Februar ... weiterlesen
Da die Abbrucharbeiten des eingestürzten Zugs C der Carolabrücke auf der Altstädter Seite fast abgeschlossen sind, wird die Baustraße derzeit zurückgebaut und das Material zur Neustädter Seite transportiert. Dort wird eine neue Baustraße errichtet. Vorbereitungen laufen, damit ab 3. Februar erste Schiffe wieder unter der Carolabrücke durchfahren können.
Dafür ist eine Genehmigung des Wasser- und Schifffahrtsamts notwendig. Die Standsicherheit der Brückenzüge A und B werden weiter kontinuierlich überwacht. Bei dringlichen Schiffsdurchfahrten gibt es einen telefonischen Kontakt, um die Schiffsführer bei Gefahr zu alarmieren.
Ab 18. Februar soll Schiffe von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr flussaufwärts und von 13 bis 15 Uhr flussabwärts unter der Brücke fahren dürfen. Die Richtungseinschränkungen ergeben sich durch die eingeengte Fahrrinne im Bereich der Carolabrücke. Die Regelung gilt nicht für Passagier- und Freizeitschifffahrt und nur, wenn sich der Zustand der noch stehenden Brücke nicht verschlechtert. (StZ)