Carolabrücke: Schifffahrt ab Februar eingeschränkt möglich

Überwachung verbliebener Brückenzüge ausgeweitet

Veröffentlicht am Dienstag, 28. Januar 2025

Da die Abbruch­ar­beiten des einge­stürzten Zugs C der Carol­a­b­rücke auf der Altstädter Seite fast abgeschlossen sind, wird die Baustraße derzeit zurück­gebaut und das Material zur Neustädter Seite trans­por­tiert. Dort wird eine neue Baustraße errichtet. Vorbe­rei­tungen laufen, damit ab 3. Februar ... weiterlesen

Da die Abbruch­ar­beiten des einge­stürzten Zugs C der Carol­a­b­rücke auf der Altstädter Seite fast abgeschlossen sind, wird die Baustraße derzeit zurück­gebaut und das Material zur Neustädter Seite trans­por­tiert. Dort wird eine neue Baustraße errichtet. Vorbe­rei­tungen laufen, damit ab 3. Februar erste Schiffe wieder unter der Carol­a­b­rücke durch­fahren können.

Dafür ist eine Geneh­migung des Wasser- und Schiff­fahrtsamts notwendig. Die Stand­si­cherheit der Brückenzüge A und B werden weiter konti­nu­ierlich überwacht. Bei dring­lichen Schiffs­durch­fahrten gibt es einen telefo­ni­schen Kontakt, um die Schiffs­führer bei Gefahr zu alarmieren.

Ab 18. Februar soll Schiffe von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr fluss­auf­wärts und von 13 bis 15 Uhr fluss­ab­wärts unter der Brücke fahren dürfen. Die Richtungs­ein­schrän­kungen ergeben sich durch die einge­engte Fahrrinne im Bereich der Carol­a­b­rücke. Die Regelung gilt nicht für Passagier- und Freizeit­schiff­fahrt und nur, wenn sich der Zustand der noch stehenden Brücke nicht verschlechtert. (StZ)

Christine Pohl

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