Carolabrücke: Rechtsgutachten soll Rahmenbedingungen für Neubau klären
Veröffentlicht am Donnerstag, 6. Februar 2025
Fast fünf Monate nach dem Einsturz der Carolabrücke konnte ein erstes Güterschiff wieder unter der Brücke durchfahren. Auch Dampfer der Sächsischen Dampfschiffflotte unterquerten die Brücke, um Liegeplätze zu wechseln bzw. um zur Reparatur auf die Werft in Laubegast zu fahren. ... weiterlesen

Derzeit verlagert das Entsorgungsunternehmen seine Arbeiten auf die Neustädter Seite.
Foto: Pohl
Fast fünf Monate nach dem Einsturz der Carolabrücke konnte ein erstes Güterschiff wieder unter der Brücke durchfahren. Auch Dampfer der Sächsischen Dampfschiffflotte unterquerten die Brücke, um Liegeplätze zu wechseln bzw. um zur Reparatur auf die Werft in Laubegast zu fahren. Wer hier bis 17. Februar auf der Elbe fahren darf, muss vorher eine Genehmigung einholen. Die Abbrucharbeiten auf der Altstädter Seite wurden durch mehrere Bombenfunde beeinträchtigt. Derzeit wird auf der Neustädter Seite gebaggert. Geborgen werden müssen noch Teile aus der Elbe, die vom abgestürzten Brückenzug C stammen.
Jetzt geht es vor allem um den Blick nach vorn. Seit klar ist, dass ein kompletter Neubau notwendig wird, beauftragte die Landeshauptstadt Dresden nun ein Rechtsgutachten, um die Gestaltungsspielräume für einen solchen Brückenneubau zu klären. Oberstes Ziel ist es, die Carolabrücke zügig zu errichten und dabei zukunftsfähig zu gestalten. Änderungen bei einem Neubau im Vergleich zur bisherigen Brücke haben Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren. Die Landeshauptstadt Dresden beauftragt eine renommierte, im Planungsrecht erfahrene Kanzlei, mögliche Auswirkungen aufzuzeigen. Das Gutachten soll nach den Winterferien 2025 vorliegen.
„Uns ist klar, dass die Carolabrücke für viele Dresdnerinnen und Dresdner eine wichtige Lebensader ist. Aus diesem Grund arbeiten unsere Experten unter Hochdruck und zugleich mit Umsicht an dem Projekt. Das Rechtsgutachten ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer neuen Brücke. Diese Rahmenbedingungen brauchen Stadtrat und Bürgerschaft, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, welche Brücke dort entstehen soll“, erläutert Baubürgermeister Stephan Kühn.
Für einen Neubau lassen sich verschiedene Genehmigungsvarianten unterscheiden. Sie bieten unterschiedlichen Gestaltungsspielräumen und dauern unterschiedlich lange. Am schnellsten ginge ein Ersatzneubau ohne erneute Umweltprüfung. Am langwierigsten wäre ein Planfeststellungsverfahren, das für den Brückenneubau aber auch den größten Gestaltungsspielraum eröffnet. Wenn das Gutachten vorliegt, entscheidet der Stadtrat über den Brückenbau. Auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist in diesem Rahmen vorgesehen. (StZ)