Carolabrücke: Rechtsgutachten soll Rahmenbedingungen für Neubau klären

Veröffentlicht am Donnerstag, 6. Februar 2025

Fast fünf Monate nach dem Einsturz der Carol­a­b­rücke konnte ein erstes Güter­schiff wieder unter der Brücke durch­fahren. Auch Dampfer der Sächsi­schen Dampf­schiff­flotte unter­querten die Brücke, um Liege­plätze zu wechseln bzw. um zur Reparatur auf die Werft in Laubegast zu fahren. ... weiterlesen

Derzeit verlagert das Entsorgungsunternehmen seine Arbeiten auf die Neustädter Seite.

Foto: Pohl

Fast fünf Monate nach dem Einsturz der Carol­a­b­rücke konnte ein erstes Güter­schiff wieder unter der Brücke durch­fahren. Auch Dampfer der Sächsi­schen Dampf­schiff­flotte unter­querten die Brücke, um Liege­plätze zu wechseln bzw. um zur Reparatur auf die Werft in Laubegast zu fahren. Wer hier bis 17. Februar auf der Elbe fahren darf, muss vorher eine Geneh­migung einholen. Die Abbruch­ar­beiten auf der Altstädter Seite wurden durch mehrere Bomben­funde beein­trächtigt. Derzeit wird auf der Neustädter Seite gebaggert. Geborgen werden müssen noch Teile aus der Elbe, die vom abgestürzten Brückenzug C stammen.

Jetzt geht es vor allem um den Blick nach vorn. Seit klar ist, dass ein kompletter Neubau notwendig wird, beauf­tragte die Landes­haupt­stadt Dresden nun ein Rechts­gut­achten, um die Gestal­tungs­spiel­räume für einen solchen Brücken­neubau zu klären. Oberstes Ziel ist es, die Carol­a­b­rücke zügig zu errichten und dabei zukunfts­fähig zu gestalten. Änderungen bei einem Neubau im Vergleich zur bishe­rigen Brücke haben Auswir­kungen auf das Geneh­mi­gungs­ver­fahren. Die Landes­haupt­stadt Dresden beauf­tragt eine renom­mierte, im Planungs­recht erfahrene Kanzlei, mögliche Auswir­kungen aufzu­zeigen. Das Gutachten soll nach den Winter­ferien 2025 vorliegen.

„Uns ist klar, dass die Carol­a­b­rücke für viele Dresd­ne­rinnen und Dresdner eine wichtige Lebensader ist. Aus diesem Grund arbeiten unsere Experten unter Hochdruck und zugleich mit Umsicht an dem Projekt. Das Rechts­gut­achten ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer neuen Brücke. Diese Rahmen­be­din­gungen brauchen Stadtrat und Bürger­schaft, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, welche Brücke dort entstehen soll“, erläutert Baubür­ger­meister Stephan Kühn.

Für einen Neubau lassen sich verschiedene Geneh­mi­gungs­va­ri­anten unter­scheiden. Sie bieten unter­schied­lichen Gestal­tungs­spiel­räumen und dauern unter­schiedlich lange. Am schnellsten ginge ein Ersatz­neubau ohne erneute Umwelt­prüfung. Am langwie­rigsten wäre ein Planfest­stel­lungs­ver­fahren, das für den Brücken­neubau aber auch den größten Gestal­tungs­spielraum eröffnet. Wenn das Gutachten vorliegt, entscheidet der Stadtrat über den Brückenbau. Auch eine Betei­ligung der Öffent­lichkeit ist in diesem Rahmen vorge­sehen. (StZ)

Christine Pohl

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