Abholservice der Bibliotheken
Veröffentlicht am Montag, 1. Februar 2021
Seit heute dürfen die Städtischen Bibliotheken der Landeshauptstadt Dresden wieder öffnen. Allerdings ist nur die Abholung von vorbestellten Medien möglich. Für die Abholung ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.
Dresden. Seit Montag, den 1. Februar 2021, dürfen die Städtischen Bibliotheken wieder für die Medienausleihe geöffnet haben. Das sieht die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen vor. Ein erster Schritt die Abholung vorbestellter Medien.
Wer einen gültigen Benutzerausweis kann, kann sich Bücher, DVD oder andere Medien reservieren und persönlich abholen. So wird eine kontaktlose Ausleihe ermöglicht.
Zu beachten ist, dass nur Bestellungen bearbeitet werden, die telefonisch eingehen oder über das Bestellformular an die E-Mail-Adresse der jeweiligen Zweigstelle geschickt wurden. Für die Abholung ist die Vereinbarung eines Termins notwendig. Die Ausgabe der Bestellung erfolgt kontaktlos im Eingangsbereich der Bibliothek gegen Vorlage des Benutzerausweises. Jeder Nutzer kann bis zu 10 Medien reservieren, dabei ist die Altersfreigabe (FSK) zu beachten. Mit dem Abholservice entfällt der Bibliothekslieferdienst BiboModern.