Abholservice der Bibliotheken

Veröffentlicht am Montag, 1. Februar 2021

Seit heute dürfen die Städtischen Bibliotheken der Landeshauptstadt Dresden wieder öffnen. Allerdings ist nur die Abholung von vorbestellten Medien möglich. Für die Abholung ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.

Städtische Bibliotheken Dresden

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Foto: Quelle: dresden.de

Dresden. Seit Montag, den 1. Februar 2021, dürfen die Städti­schen Biblio­theken wieder für die Medien­aus­leihe geöffnet haben. Das sieht die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen vor. Ein erster Schritt die Abholung vorbe­stellter Medien.

Wer einen gültigen Benut­zer­ausweis kann, kann sich Bücher, DVD oder andere Medien reser­vieren und persönlich abholen. So wird eine kontaktlose Ausleihe ermög­licht.

Zu beachten ist, dass nur Bestel­lungen bearbeitet werden, die telefo­nisch eingehen oder über das Bestell­for­mular an die E-Mail-Adresse der jewei­ligen Zweig­stelle geschickt wurden. Für die Abholung ist die Verein­barung eines Termins notwendig. Die Ausgabe der Bestellung erfolgt kontaktlos im Eingangs­be­reich der Bibliothek gegen Vorlage des Benut­zer­aus­weises. Jeder Nutzer kann bis zu 10 Medien reser­vieren, dabei ist die Alters­freigabe (FSK) zu beachten. Mit dem Abhol­service entfällt der Biblio­theks­lie­fer­dienst BiboModern.

Christine Pohl

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