7-Tages-Inzidenz in Dresden sinkt unter 100
Bundesnotbremse außer Kraft – Lockerungen ab 19. Mai 2021
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2021
Am 17. Mai 2021 lag in Dresden die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner am fünften Werktag in Folge unter der magischen Zahl von 100. Damit tritt ab 19. Mai die „Bundesnotbremse“ außer Kraft. Somit gelten ab Mittwoch wieder die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Was bedeutet das?
Dresden. Am 17. Mai 2021 lag in Dresden die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner am fünften Werktag in Folge unter der magischen Zahl von 100. Damit tritt ab 19. Mai die „Bundesnotbremse“ außer Kraft. Somit gelten ab Mittwoch wieder die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Was bedeutet das?
Es gibt keine Ausgangssperre mehr. Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Es dürfen sich Personen aus zwei Hausständen treffen, wobei die Zahl der zulässigen Personen in geschlossenen Raum auf fünf, im Freien auf zehn beschränkt ist. Kinder unter 14 Jahren sowie Genesene oder vollständig geimpfte Personen werden nicht mitgezählt.
Einrichtungen und Angebote
Einkaufen: Geschäfte und Läden des Grundbedarfs bleiben ohne Beschränkung geöffnet. Für alle anderen gilt weiterhin das Prinzip „click & meet“ mit Kontakterfassung und -nachverfolgung sowie einem tagesaktuellen Negativtest oder dem Nachweis über die Genesung oder vollständige Impfung.
Gastronomie: Neben der Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist die Außengastronomie wieder zulässig. Voraussetzung ist eine Terminbuchung sowie eine Erfassung der Kontaktdaten. Sitzen in einem Gastronomiebetrieb im Außenbereich Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch, müssen diese einen tagesaktuellen Test vorweisen. Einem negativen Test gleichgestellt sind Genesene oder vollständige geimpfte Personen mit entsprechenden Nachweisen.
Beherbergung: Der Betrieb von Camping- oder Caravaningplätzen sowie die Vermietung von Ferienwohnungen ist zulässig.
Kunst und Kultur: Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen für Publikum sowie Kulturveranstaltungen im Außenbereich dürfen öffnen. Voraussetzung sind Terminbuchung, Kontakterfassung und -nachverfolgung sowie ein negatives Testergebnis – nicht älter als 24 Stunden – soweit nicht eine Genesung oder vollständige Impfung nachgewiesen werden kann.
Sport: Sport im Außenbereich und auf Außensportanlagen für Gruppen von maximal 20 Minderjährigen ist zulässig. Zudem darf kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen stattfinden. Es gilt grundsätzlich eine Testpflicht für die Trainer. Kontaktsport – ausschließlich auf Außensportanlagen – sowie kontaktfreier Sport in Innensportanlagen und Fitnessstudios ist nur mit Kontakterfassung und -nachverfolgung sowie einem tagesaktuellen Negativtest auch für die Sportler oder einem Test aus der Schule (nicht älter als 72 Stunden) zulässig, soweit nicht eine Genesung oder vollständige Impfung nachgewiesen werden kann.
Botanische Gärten und Zoos sowie Führungen: Die Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten, Tierparks sowie Stadt-, Gäste- und Naturführungen aller Art im Außenbereich – hier mit maximal zehn Teilnehmern – ist zulässig, wenn eine Kontakterfassung und -nachverfolgung sowie die Vorlage eines tagesaktuellen Tests vorgesehen ist. Die Testpflicht entfällt für Genesene oder vollständig geimpfte Personen.
Maskenpflicht
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel begegnen, ohne dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Zudem gelten weiterhin die Maskenpflichten in geschlossenen Räumen und bei der Wahrnehmung von Angeboten und Dienstleistungen. Unter anderem sind die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel – mit Ausnahme von Kindern unter sechs Jahren – verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske (sogenannte OP-Maske) oder FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske zu tragen.