100 Jahre Frauenwahlrecht

Historische Frauen-Zeitung jetzt in den Digitalen Sammlungen der SLUB

Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Januar 2019

Die SLUB hat anlässlich des Jubiläums »100 Jahre Frauenwahlrecht« Sachsens erste Frauenzeitschrift digital zugänglich gemacht.

Die erste sächsische Frauenzeitung. Repro: SLUB Dresden

Die erste sächsische Frauenzeitung.

Foto: SLUB Dresden

Am 19. Januar 1919 durften Frauen bei der Wahl zur verfas­sungs­ge­benden deutschen Natio­nal­ver­sammlung erstmals ihre Stimme abgeben und sich selbst zur Wahl stellen – ein Meilen­stein in der deutschen Frauen­be­wegung. Zu den prägenden Figuren dieser Bewegung zählte Louise Otto-Peters. In ihren Schriften setzte sie sich für die recht­liche Gleich­stellung von Frauen und Männern ein und gründete 1849 die »Frauen-Zeitung« als Sprachrohr – heute Zeugnis der politi­schen und gesell­schaft­lichen Verhält­nisse der damaligen Zeit.

Die Sächsische Landes­bi­bliothek – Staats- und Univer­si­täts­bi­bliothek (SLUB Dresden) veröf­fent­licht nun, 170 Jahre nach der Erstausgabe, die Digita­li­sierung dieser Zeitung. Die zugrun­de­lie­genden Originale stammen aus der SLUB Dresden, in deren Bestand sich die ersten beiden Jahrgänge der Zeitung finden, und der Stadt­bi­bliothek Mainz, welche die anderen Ausgaben für die Digita­li­sierung zur Verfügung gestellt hat.

Die »Frauen-Zeitung« hatte Otto-Peters 1849 als Sprachrohr für die Inter­essen und Forde­rungen der Frauen gegründet. Die erste Ausgabe erschien am 21. April als »Probe-Nummer« unter dem Titel »Dem Reich der Freiheit werb‘ ich Bürge­rinnen!«. In ihrer program­ma­ti­schen Einleitung zum ersten Heft appel­liert Otto-Peters an »gleich­ge­sinnte Schrift­stel­le­rinnen und Schrift­steller«, die Zeitung mit Beiträgen zu unter­stützen. Zugleich bittet sie die »armen Arbei­te­rinnen« um Zuschriften, da auch deren Anliegen an die Öffent­lichkeit gelangen sollten. Veröf­fent­lichte Leser­briefe zeigen, dass dieser Aufruf nicht ungehört blieb. Peters musste ihre Zeitung mit der Ausgabe vom 31. Dezember 1850 bereits vorüber­gehend einstellen. Das neue sächsische Presse­gesetz erlaubte nur männlichen Personen die redak­tio­nelle Betreuung einer Zeitung.

Ab dem 5. Februar 1851 konnte die »Frauen-Zeitung« über die Hofmeister‘sche Zeitungs-Expedition in Gera mit dem Zusatz »Begründet und fortge­setzt von Louise Otto. Redigiert unter Verant­wort­lichkeit der Verlags­handlung.« für einige Zeit weiter­ge­führt werden, bevor sie 1852 endgültig einge­stellt werden musste.

Steffen Dietrich

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